Jährlich automatisch sparen
Garantiert sicher wechseln
Zufriedene Kunden
- TOP Empfehlung 2020
- TOP Dienstleister 2020
- 99 % zufriedene Kunden
- Kundenbewertung „sehr gut“
Über 900 Stromanbieter tümmeln sich auf dem Energiemarkt und versuchen im Rennen um neue Kunden die Nase vorn zu haben. Attraktive Wechselprämien wie der Neukundenbonus sollen interessierte Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen. Lohnt sich die Wechselprämie wirklich oder handelt es sich nur um ein Lockangebot mit versteckten Kosten? Hier erfahren Sie, wie attraktiv der Neukundenbonus beim Stromanbieterwechsel wirklich ist und worauf Sie achten sollten.
Was ist der Neukundenbonus?
Der Neukundenbonus ist eine einmalige Wechselprämie bei Strom- und Gastarifen. In der Regel wird er nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Bonus entweder prozentual nach den Jahreskosten oder es ist ein Fixbetrag festgelegt. Manche Anbieter verrechnen den Bonus auch mit der Jahresabrechnung; er hat also keinen Einfluss auf die monatlichen Abschlagszahlungen. Der Neukundenbonus ist je nach Anbieter unterschiedlich hoch – es lohnt sich ein Stromvergleich.
Was ist der Sofortbonus?
Neben dem Neukundenbonus ist auch die Auszahlung eines „Sofortbonus“ möglich. Manche Tarife enthalten sowohl einen Neukunden- als auch einen Sofortbonus.
Beim Sofortbonus handelt es sich um eine Art Begrüßungsgeld, welches dem Kunden nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. 4 bis 12 Wochen nach Beginn der Stromlieferung gezahlt wird. Er kann bis zu 350 Euro betragen. Auch bei der Höhe des Sofortbonus sind die Unterschiede je nach Anbieter teils sehr groß, weshalb sich ein Strompreisvergleich empfiehlt.
Video zum Neukundenbonus
Im Video zum Neukundenbonus erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, wie Sie den Bonus bekommen können und was Sie dabei beachten sollten.
Wie hoch ist der Neukundenbonus?
Der Neukundenbonus liegt je nach Anbieter, Tarif und Stromverbrauch normalerweise zwischen 100 und 300 Euro. Die Höhe des Neukundenbonus richtet sich nach der Art des Vertrages und teils auch nach dem Verbrauch. Der Neukundenbonus kann auf Grundlage verschiedener Berechnungsmodelle ermittelt werden:
- Option: Fester Betrag, dessen Höhe vom Verbrauch unabhängig ist.
- Option: Variabler Betrag, dessen Höhe vom Verbrauch abhängig ist. Je höher der Verbrauch, desto höher die Bonusauszahlung.
- Option: Variabler Betrag, der als prozentualer Rabatt (i. d. R. zwischen 10 und 25 %) abhängig von der Jahresrechnung gewährt wird.
In der Tabelle finden Sie alle Aspekte zur Höhe des Neukundenbonus zusammengefasst.
Wann wird der Neukundenbonus ausbezahlt?
Kommt man den Vertragsbedingungen nach, ist die Auszahlung des Neukundenbonus durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. In den meisten Fällen wird der Neukundenbonus nach 12 Monaten Belieferungszeit automatisch mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei vereinzelten Anbietern, wie z.B. eprimo, wird der Bonus unabhängig von der Rechnung direkt zum Ende der Erstvertragslaufzeit ausbezahlt.
Wann hat man Anspruch auf den Neukundenbonus?
Um den Neukundenbonus auch tatsächlich zu erhalten (meist nach Ende des 1. Vertragsjahrs), gelten meist die beiden folgenden Bedingungen:
Bedingung 1: Sie müssen die festgelegte Belieferungsdauer bzw. Laufzeit erfüllen. Wichtig: Es kommt dabei nicht auf den Kündigungszeitpunkt an, sondern eine vollendete Laufzeit.
Beispiel: Ihr Vertrag läuft vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021. Nach diesem Vertragsjahr möchten Sie den Anbieter wechseln.
Gesetzlich ist geregelt, dass Sie die Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt einreichen können – sei es gleich zu Vertragsbeginn oder gegen Ende des Vertrags unter Einhaltung der Kündigungsfrist – und trotzdem den Bonus erhalten. Wichtig ist lediglich, dass Sie die Laufzeit einhalten, also auch wirklich z. B. 12 Monate vom Anbieter beliefert werden.
Auch bei Verträgen ohne festgelegte Laufzeit ist meist eine Laufzeit von 12 Monaten nötig, um vom Neukundenbonus profitieren zu können.
Hinweis: Einige Versorger arbeiten mit unlauteren Methoden und kündigen den Vertrag kurz vor dem Ablauf der 12 Monate, um so den Bonus nicht zahlen zu müssen.
Bedingung 2: Zudem müssen Sie Neukunde beim gewählten Stromanbieter sein, um den Bonus zu erhalten. Als Neukunde gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate für den betroffenen Zähler keinen Strom vom Anbieter bezogen haben.
Je nach Anbieter können weitere Bedingungen erforderlich sein, um die Bonuszahlung zu erhalten.
Neukundenbonus auch bei Kündigung?
In der Vergangenheit gab es bei einigen Versorgern immer wieder Probleme mit den Bonusauszahlungen, nachdem Kunden ihren Tarif nach dem ersten Vertragsjahr gekündigt hatten. Der Bundesgerichthof hat daraufhin entschieden, dass Kunden trotz einer Kündigung nach 12 Monaten Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Verbraucher müssen also keine Angst haben, keinen Bonus im Falle einer Kündigung zu erhalten. Die Versorger sind zur Auszahlung verpflichtet.
Wann gilt man als Neukunde? Anbieter und ihre Vertriebsmarken
Um den Neukundenbonus auch wirklich zu erhalten, müssen Sie Neukunde bei einem Anbieter sein. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch schwer erkennen, ob man bereits Kunde bei einem bestimmten Anbieter war oder nicht. Das liegt daran, dass einige Anbieter mehrere Marken unter sich vereinen. Bei manchen Stromversorgern gelten Sie nicht als Neukunde, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate bereits das Angebot des Versorgers oder eine seiner anderen Vertriebsmarken genutzt haben.
Achtung: Viele große Konzerne vertreiben ihren Strom über Tochterfirmen oder Zweitmarken. Für Verbraucher wäre nur durch gründliche Recherche erkennbar, dass es sich um das gleiche Unternehmen handelt. Trotzdem wird meist kein Bonus ausgezahlt. Häufig fällt das Problem erst auf, wenn am Ende der Vertragslaufzeit der erhoffte Bonus ausbleibt.
Beispiel: Wechselt ein Verbraucher von Meisterstrom zu IdealEnergie, erhält er keinen Neukundenbonus, weil beide Marken zum Anbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH gehören.
Hier finden Sie eine Übersicht über einige Anbieter und ihre Vertriebsmarken:
Worauf sollte man bei einem Vertrag mit Neukundenbonus achten?
Klar ist, dass kein Stromanbieter einfach so Geld verschenkt. Die Versorger achten bei der Tarifgestaltung sehr genau darauf, dass sich der gezahlte Bonus amortisieren kann – zum Beispiel durch höhere Tarifkosten ab dem 2. Vertragsjahr. Daher sollten Sie eine solche Wechselprämie genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob es einen Haken gibt und ob sich der Tarif wirklich für Sie lohnt. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, worauf Sie beim Abschluss eines Vertrages mit Neukundenbonus achten sollten.
Vertragslaufzeit
Der Neukundenbonus ist in aller Regel an eine längere Vertragslaufzeit geknüpft: Sie werden keinen monatlich kündbaren Stromtarif finden, für den Sie eine hohe Wechselprämie erhalten. Diese Prämien sind in der Regel an eine mindestens 12- bis 24-monatige Laufzeit gebunden und werden erst dann ausgezahlt, wenn diese Laufzeit beendet ist. Genau an dieser Stelle gibt es aber Schlupflöcher, die einige Anbieter nutzen, um den Neukundenbonus am Ende doch nicht zahlen zu müssen.
Schlupfloch 1: Zeitraum zwischen Vertrags- und Lieferbeginn
Vertragsbeginn ist in der Regel nicht gleich der Lieferbeginn mit dem Strom. Wenn in den AGB als Voraussetzung für die Zahlung des Neukundenbonus festgelegt ist, dass eine 12-monatige Belieferung mit Strom erfolgt sein muss, dann haben Sie diese Voraussetzung nach 12 Monaten Vertragslaufzeit noch nicht erfüllt – es fehlt der Zeitraum zwischen Vertrags- und Lieferbeginn. Ob eine solche Klausel am Ende rechtsgültig ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Neukundenbonus im Vertrag an eine 12-monatige Vertragslaufzeit gebunden ist und keine 12-monatige Belieferung voraussetzt.
Schlupfloch 2: Der Termin der Kündigung
In einigen AGB finden Sie die Klausel, dass der Neukundenbonus nur dann gezahlt wird, wenn der Vertrag nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wird. Wenn Sie aber zum Ende des ersten Vertragsjahres den Stromanbieter wechseln wollen, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten und die Kündigung innerhalb des ersten Vertragsjahres einreichen.
Mit einer solchen Klausel hätten Sie in diesem Fall die Voraussetzung nicht erfüllt und damit kein Anrecht auf die Prämie. Das Ziel des Anbieters wäre es in diesem Fall, den Kunden glauben zu lassen, er bekäme die Prämie auch dann, wenn er nur ein Jahr unter Vertrag bleibt. De facto bekäme er durch diese Auslegung das Geld aber nur dann, wenn er seinen Stromvertrag über das erste Vertragsjahr hinaus verlängert. In der Regel gelten im zweiten Vertragsjahr dann wesentlich schlechtere Konditionen, wodurch sich der Neukundenbonus für den Stromanbieter amortisieren soll. Diese Klausel ist jedoch rechtswidrig und kann angefochten werden.
Mindestverbrauch
Einige Stromversorger legen im Kleingedruckten einen Mindestverbrauch fest, der erreicht werden muss, damit der Kunde ein Anrecht auf den Neukundenbonus hat. Prüfen Sie Ihren Vertrag daraufhin und überlegen Sie, ob Sie diesen Mindestverbrauch überhaupt erreichen können.
Pakettarife
Pakettarife wirken auf den ersten Blick besonders günstig. Der Kunde nimmt eine vereinbarte Menge an Strom ab und zahlt dafür einen Paketpreis. Der Haken: Ist der Verbrauch am Ende höher, wird der Mehrverbrauch sehr teuer abgerechnet, sodass der Neukundenbonus von diesem Mehrverbrauch sprichwörtlich aufgefressen wird.
Ist der Verbrauch niedriger, haben Sie zu viel Strom bezahlt und erhalten keine Rückzahlung. Oftmals entfällt dann auch der Neukundenbonus, da die Mindestabnahme nicht erreicht werden konnte.
Ausschlussklauseln
Prüfen Sie Ihren Stromvertrag mit Neukundenbonus immer sehr genau auf die Ausschlussklauseln. Erfüllen Sie alle Kriterien? Heben Sie am besten die Werbung des Anbieters, in der der Neukundenbonus angeboten wurde, bis zur Auszahlung auf. Das kann im Falle eines Streites später als Beweis hilfreich sein.
Jährlicher Anbieterwechsel: Regelmäßig vom Neukundenbonus profitieren
Bei den immer weiter steigenden Stromkosten ist ein Tarif mit Neukundenbonus besonders attraktiv für Verbraucher. Denn durch ihn lassen sich jährlich mehrere hundert Euro einsparen. Wer jährlich den Anbieter wechselt, kann dementsprechend auch jährlich von dem attraktiven Bonussystem profitieren.
Mit lukrativen Angeboten wie dem Neukundenbonus und dem Sofortbonus versuchen Versorger, neue Kunden zu gewinnen. Während im ersten Vertragsjahr die Preise durch die Boni sehr günstig sind, steigen die Energiekosten dann im zweiten Jahr durch den Wegfall der Boni. Aus diesem Grund sollte bei Verträgen mit Boni jährlich der Anbieter gewechselt werden, um der Kostenfalle zu entgehen.
Ohne Aufwand beim Stromanbieterwechsel sparen
Ein jährlicher Wechsel nimmt allerdings auch einige Zeit in Anspruch. Denn Verbraucher sollten nicht nur den Neukundenbonus samt Bedingungen sondern auch eine Vielzahl weiterer Kriterien überprüfen, um nicht in Angebotsfallen unseriöser Stromanbieter zu tappen. Wer sich nicht um den Wechsel kümmern möchte, kann den Wechselservice von cheapenergy24 nutzen.
Unabhängig und verbraucherfreundlich optimieren wir jährlich die Strom- und Gastarife unserer Kunden. Neben dem regelmäßigen Wechsel übernehmen wir die gesamte Vertragsorganisation und haben Ihre Tarife immer im Blick. Dabei können Sie jedes Jahr bis zu 900 Euro sparen!
Neukundenbonus beim Stromanbieterwechsel: So funktioniert‘s
cheapenergy24 optimiert jährlich Ihre Tarife. Durch unsere langjährige Erfahrung im Energiesektor und unseren jährlichen Optimierungsservice finden wir die besten Tarife.
Dabei empfehlen und wechseln wir nur zu seriösen Anbietern und übernehmen nach der einmaligen Anmeldung kompetent und zuverlässig die Organisation Ihres Energietarifs – von der Kündigung des alten Vertrags über die Auswahl des besten Tarifs bis hin zum jährlichen Anbieterwechsel.
Stromanbieter verweigert Bonus: Was kann man tun?
Vor allem sogenannte Billigstromanbieter locken Neukunden mit attraktiven Bonuszahlungen. Nicht selten profitieren Verbraucher doch nicht von der erhofften Einsparung, sondern erleben eine böse Überraschung, wenn der neue Anbieter den Bonus nicht auszahlen will. Welche Tricks der Anbieter sind möglich und was können Sie tun?
Mögliche Gründe für Verweigerung der Bonuszahlung
Kundenbeschwerden über Discount-Anbieter häufen sich. Einer der größten Streitpunkte ist dabei eine Verweigerung der Bonusauszahlung. In den meisten Fällen dreht es sich um den Neukundenbonus. Dieser wird Neukunden (Kunden, die innerhalb der letzten 6 Monate noch nicht vom Versorger mit Strom beliefert wurden) in der Regel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit ausgezahlt.
Der Neukunde freut sich bei Vertragsabschluss über eine hohe Bonuszahlung und erlebt nach einem Jahr eine böse Überraschung. Denn in den seitenlangen AGB des Stromanbieters haben sich Bedingungen für die Bonusauszahlung versteckt.
In folgenden Fällen verweigern Stromanbieter möglicherweise die Bonuszahlung:
- Nutzung eines Doppeltarifzählers
- Eigenerzeugung von Solarstrom
- Arbeit im Home Office
- Kündigung des Vertrags vor Ablauf des zwölften Monats
Probleme mit dem Neukundenbonus: So können sich Kunden wehren
In vielen Fällen verstößt die Verweigerung des Bonus gegen geltendes Recht und viele Gerichte haben den Verbrauchern eine Bonusauszahlung seitens des Versorgers zugesprochen. Falls Ihnen der Bonus verweigert wurde, sollten Sie erst einmal die AGB prüfen und bei Ihrem Anbieter Widerspruch einlegen. Hierfür bieten verschiedene Verbraucherzentralen Musterbriefe an.
Sie können sich auch von einem Anwalt rechtlich beraten lassen oder sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese kann Ihnen in der Regel weiterhelfen. In vielen Fällen hilft auch eine Beschwerde auf Verbraucherportalen wie Reclabox. Dort können Sie eine Beschwerde an Ihren Stromanbieter schreiben und eine Forderung stellen. In der Regel tritt Ihr Anbieter über solche Portale mit Ihnen in Kontakt und versucht schnell eine Einigung zu erzielen.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.
Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!