Faktencheck und Tipps
EnBW Preiserhöhung: Das können Sie tun
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu EnBW Preiserhöhungen: Worauf Sie bei einer EnBW Preisanpassung achten sollten, welche Rechte Sie haben und was Sie tun können, um Ihre Stromkosten möglichst gering zu halten.
Kurzüberblick zur EnBW-Preiserhöhung
Das sollten Sie zur Preiserhöhung von EnBW wissen:
- EnBW erhöht immer wieder die Strom- und Gaspreise.
- Bei Preiserhöhungen von EnBW ist eine sofortige Kündigung möglich; evtl. lohnt sich ein Strom- bzw. Gasanbieterwechsel.
- Für das Jahr 2023 greift die Strompreisbremse bzw. Gaspreisbremse. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Erfahrungen andere Kunden mit EnBW als Strom- oder Gasanbieter gemacht haben, finden Sie hier eine EnBW-Bewertung.
Wann kommt die EnBW-Preiserhöhung?
Wann Sie eine EnBW Preiserhöhung erhalten, hängt von Ihrem aktuellen Vertrag ab. Wenn Sie einen örtlichen Grundversorgungstarif von EnBW nutzen, ist eine Verteuerung jederzeit möglich.
Sollten Sie einen Sondertarif abgeschlossen haben, gilt die vertraglich vereinbarte Preisgarantie. Ihre Preise können also erst angepasst werden, wenn die Garantie abgelaufen ist.
Mitteilung zur EnBW-Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen sind Energieversorger wie EnBW gesetzlich verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten:
- Möglichst eindeutige Erkennbarkeit der Preiserhöhung
- Information der Kunden über eine Preiserhöhung mindestens 4-6 Wochen im Voraus
- Schriftliche Information per Brief oder E-Mail
- Zusätzlich öffentliche Mitteilung der Preiserhöhung (z. B. in der Zeitung), wenn EnBW der örtliche Grundversorger ist
- Gegenüberstellung der alten und neuen Preise
- Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht
EnBW-Preiserhöhung nicht übersehen
Meist wird bereits in der Überschrift oder in den ersten Sätzen klar, dass eine EnBW Preiserhöhung ansteht. EnBW hält sich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings werden die Mitteilungen zur Preiserhöhung oft in langen Briefen untergebracht und können so leichter übersehen werden. Prüfen Sie daher alle Schreiben von EnBW genau.
Auffällig sind z. B. Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“. Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich zu solchen Klauseln verpflichtet, wenn sich etwas an den Vertragsbedingungen ändert. So lässt sich eine Preiserhöhung meist sicher entlarven.
Rechte bei einer EnBW-Preiserhöhung
Preissteigerungen müssen Sie nicht hinnehmen: Bei einer EnBW-Preiserhöhung (und genau genommen auch bei einer Senkung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen, falls Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist bei EnBW müssen Sie nicht mehr beachten.
Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei einer EnBW Preiserhöhung nutzen, endet der Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Preise.
Falls Sie den Zeitraum, in dem das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, verpassen, gelten die neuen Preise bei EnBW als akzeptiert und müssen von Ihnen gezahlt werden. Erst zum Ablauf der Laufzeit haben Sie wieder die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden.
EnBW Preiserhöhung: Grundversorgungstarif vs. Sondertarif
Bzgl. einer Preiserhöhung durch EnBW gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob EnBW Ihr örtlicher Grundversorger ist oder Sie den Anbieter selbst gewählt haben.
Grundversorgungs- oder Sondertarif bei EnBW?
- Für viele Standorte gewährleistet EnBW die Grundversorgung. Das heißt, wer nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder nicht mehr vom bisherigen beliefert wird, bezieht automatisch Strom bzw. Gas über den Grundversorgungstarif von EnBW.
Hinweis: Wer beim örtlichen Versorger einen speziellen Tarif auswählt, nutzt einen Sondertarif des Grundversorgers. Hierbei gelten andere Fristen als im Grundversorgungstarif, die sich in den AGB finden. - Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher aus zahlreichen freien Anbietern einen Energieversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.
Wenn Sie einen EnBW-Grundversorgungstarif nutzen, lässt sich dieser jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar theoretisch auch ein Sonderkündigungsrecht bei einer EnBW Preiserhöhung, sind aber nicht auf dieses angewiesen. Der Vertrag lässt sich also auch beenden, ohne dass Sie das Inkrafttreten der teureren Preise (4-6 Wochen später) abwarten müssten.
Sonderkündigungsrecht und Preisgarantie bei EnBW Preiserhöhungen
Vor Preiserhöhungen kann man sich schützen – zumindest für eine gewisse Zeit. Achten Sie dazu beim Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie. Auch EnBW bietet Tarife mit Preisgarantie an. Falls Sie einen solchen Tarif abgeschlossen haben und trotzdem einer EnBW Preiserhöhung ausgesetzt sind, kann das folgende Gründe haben:
- Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Dauer (z. B. 12 Monate).
- Es bleiben nur bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich, andere können trotzdem für Verteuerungen sorgen (z. B. Steuern). Welche Preisbestandteile garantiert werden, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
Wichtig: Egal durch welchen Preisbestandteil die Erhöhung verursacht wird, haben Sie bei Strom- und Gaspreiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Vertrag eine Preisgarantie beinhaltet und um welche Art es sich dabei handelt.
EnBW-Preiserhöhung: Anbieterwechsel prüfen
Bei einer EnBW Preiserhöhung sollten Sie unbedingt prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel in Ihrem Fall lohnt. Dazu können Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Falls Sie ein besseres Angebot finden, sollten Sie dann schnellstmöglich die Kündigung einreichen.
Je schneller Sie reagieren, desto eher ist gewährleistet, dass der neue Strom- bzw. Gasanbieter die Belieferung zum richtigen Datum übernehmen kann. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie kurzzeitig die Ersatzversorgung des Grundversorgers in Anspruch nehmen müssen. Diese ist vergleichsweise teuer. Wir empfehlen, einen Wechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.
Hinweis: Eine Sonderkündigung bei einer Preisänderung kann nicht vom neuen Versorger übernommen werden, sondern muss durch den Kunden erfolgen.
Hier gelangen Sie zu ausführlichen Informationen zum Thema „EnBW kündigen“. Sie erfahren auf der Seite beispielsweise, ob Sie den Vertrag bei EnBW per Mail beenden können und was im Kündigungsschreiben unbedingt stehen muss.
Wir finden den besten Anbieter für Sie
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