+ + + + + Die Gaspreisbremse wurde für das Jahr 2023 beschlossen und endet am 31.12.2023. Der Gaspreis wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr auf 12 ct/kWh gedeckelt. Ab dem 01.01.2024 müssen Verbraucher den vollen Gaspreis zahlen, den sie vertraglich mit ihrem Versorger vereinbart haben. + + + + +
Gaspreisbremse und Soforthilfe: Das müssen Sie wissen
Die Gaspreisbremse soll Verbraucher während der Energiekrise finanziell entlasten, denn die Gaskosten sind hoch wie nie zuvor. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Gaspreisbremse – was sie bedeutet, auf welchen Verbrauch sie begrenzt ist, wie sie umgesetzt wird, wer davon profitiert und wie lange die Regelung gilt. Zudem beantworten wir zur Soforthilfe (Einmalzahlung im Dezember 2022) alle wichtigen Fragen in den FAQs am Ende des Beitrags.
Inhalt
- Was ist die Gaspreisbremse?
- Wann gilt die Gaspreisbremse?
- Für wen gilt die Gaspreisbremse?
- Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
- Auf welchen Preisanteil bezieht sich die Gaspreisbremse?
- Wie wird die Gaspreisbremse umgesetzt?
- Lohnt sich ein Anbieterwechsel trotz Gaspreisbremse?
- Beispiel zur Gaspreisbremse
- Gaspreisbremse: Jetzt zum besten Tarif wechseln
- FAQ: Häufige Fragen zur Gaspreisbremse
Was ist die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse ist ein Instrument der Bundesregierung zur Begrenzung bzw. Senkung der Gaskosten für Verbraucher im Rahmen der Energiekrise, denn die Preise haben ein Rekordhoch erreicht (s. Gaspreisentwicklung). Gaskunden erhalten einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis.
Auch eine Strompreisbremse kommt 2023 zum Tragen.
Wann gilt die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse (auch: Gaspreisdeckel) gilt vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Es werden allerdings rückwirkend für Januar und Februar 2023 die Entlastungen im März 2023 angerechnet. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse.
Für wen gilt die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse gilt grundsätzlich für Haushalte und Unternehmen verschiedener Größen. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Verbrauchshöhen unterschieden:
- Haushalte, Vereine und kleine sowie mittelständische Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr zahlen für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Fernwärmekunden dieser Größenordnung zahlen für 80 % des Verbrauchs max. 9,5 ct/kWh.
- Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh/Jahr profitieren bei 70 Prozent ihres Verbrauchs aus dem Jahr 2021 von der Gaspreisbremse und zahlen dafür einen maximalen Netto-Arbeitspreis i. H. v. 7 ct/kWh. Für Fernwärmekunden dieser Größenordnung gilt: 70 % des Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, für max. 7,5 ct/kWh.
Bestimmte Betriebe und Einrichtungen sollen durch einen Härtefallfonds entlastet werden, z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Kultureinrichtungen.
Verbraucher mit einem geringeren Arbeitspreis zahlen diesen unverändert für den vollen Jahresverbrauch.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Gaskunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh/Jahr erhalten durch die Gaspreisbremse automatisch 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde. Man nennt diese 80 Prozent auch „Basisverbrauch“.
Hinweis: Wer 12 Cent oder weniger zahlt, profitiert nicht von der Gaspreisdeckelung.
Im Fall von Fernwärme liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde für ebenfalls 80 Prozent des Jahresverbrauchs.
Die Kilowattstunden, die über den Basisverbrauch hinausgehen, werden zum teureren Vertragspreis des Anbieters abgerechnet.
So soll durch die Gaspreisbremse auch ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen werden.
Woran orientiert sich der Jahresverbrauch bzw. Basisverbrauch?
Entscheidend für die Gaspreisbremse ist der Vorjahresverbrauch. Hierzu betrachtet man die Jahresverbrauchsprognose, die als Grundlage für die Abschlagszahlung im September 2022 genutzt wurde.
Hier finden Sie Werte zum durchschnittlichen Gasverbrauch.
Hier gelangen Sie bei Interesse direkt zu einem Beispiel zur Gaspreisbremse auf dieser Seite.
Auf welchen Preisanteil bezieht sich die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde, nicht auf den monatlichen Grundpreis. Beim Grundpreis zahlen Sie unverändert die vertraglich vereinbarte Höhe.
Wie wird die Gaspreisbremse umgesetzt?
Gaskunden, die mehr als 12 ct/kWh zahlen, sowie Fernwärmekunden, die mehr als 9,5 ct/kWh zahlen, profitieren automatisch von der Gaspreisbremse. Folgendermaßen soll die Entlastung abgerechnet werden:
Es ergibt sich eine Differenz zwischen der Deckelung i. H. v. 12 Cent für Gas (bzw. 9,5 Cent für Fernwärme) und dem Preis, den der Gasanbieter berechnet. Diese Einsparung soll der Anbieter monatlich mit den Abschlagszahlungen verrechnen und auf der Rechnung aufführen. Entsprechend wird der Abschlag gesenkt. Da im März 2023 auch die Erstattung für Januar und Februar durchgeführt wird, erhalten Sie dann die dreifache Gutschrift.
Lohnt sich ein Anbieterwechsel trotz Gaspreisbremse?
Ja, trotz Gaspreisbremse lohnt es sich, einen Tarifvergleich und ggf. einen Anbieterwechsel durchzuführen. Das hat folgende Gründe:
- Aktuell erfolgen bei vielen Anbietern starke Preiserhöhungen, sodass sich oft günstigere Tarife finden lassen.
- Die Preisdeckelung bei 12 Cent pro Kilowattstunde gilt nur für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den Kilowattstundenpreis Ihres jeweiligen Tarifs. Es lohnt sich also, einen möglichst günstigen Tarif zu finden.
- Aktuell gibt es zahlreiche Neukundenangebote mit Bonuszahlung, durch die sich in vielen Fällen sparen lässt.
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Ist der örtliche Grundversorgungstarif günstiger als Bonustarife?
Zahlreiche Grundversorger haben für das Jahr 2023 bereits massiv die Preise angehoben oder werden dies im ersten Halbjahr 2023 tun. In den meisten Fällen ist es deshalb deutlich günstiger, ein Neukundenangebot inkl. Bonuszahlung eines alternativen Anbieters zu nutzen.
Ein weiterer Nachteil im Grundversorgungstarif: Sie haben keine Preisgarantie; eine Preiserhöhung ist also jederzeit möglich. Die bequeme Alternative ist es daher, sich einen Tarif mit Bonuszahlung zu sichern, von der Gaspreisbremse zu profitieren und für einen bestimmten Zeitraum durch eine Preisgarantie vor Erhöhungen geschützt zu sein.
Beispiel zur Gaspreisbremse
Familie Meier verbraucht als 4-Personen-Haushalt ungefähr 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Dafür zahlt sie in ihrem aktuellen Tarif 21 Cent pro Kilowattstunde, also lägen die Jahreskosten bei 4.200 Euro.
Durch die Gaspreisbremse kann Familie Meier 80 % ihres Jahresverbrauchs, also 16.000 kWh, zum vergünstigten Preis von 12 ct/kWh beziehen. Für die weiteren 4.000 kWh werden 21 ct/kWh berechnet.
Die Gesamtkosten betragen dann 2.760 Euro. Es ergibt sich in diesem Fall durch den Gaspreisdeckel eine Einsparung von 1.400 Euro.
Gaspreisbremse: Jetzt zum besten Tarif wechseln
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FAQ: Häufige Fragen zur Gaspreisbremse
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Gaspreisbremse, Fernwärmepreisbremse und zur Soforthilfe für Gas, die im Dezember 2022 ausgezahlt wurde.
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