Eingeschränkte Preisgarantie, vollständige Preisgarantie, Nettopreisgarantie und Energiepreisgarantie
Die Preisgarantie begegnet Ihnen bei fast allen Strom- und Gasanbietern. Doch was bedeutet die Preisgarantie? Was ist der Unterschied zwischen eingeschränkter und vollständiger Preisgarantie, Nettopreisgarantie und Energiepreisgarantie? Welche ist die beste Garantie? Und was müssen Sie bei der Auswahl eines Tarifs bzgl. der Preisgarantie beachten? Verschaffen Sie sich hier den Überblick!
Was bedeutet die Preisgarantie bei Strom- und Gasverträgen?
Die Preisgarantie dient als Schutz gegen Strompreiserhöhungen bzw. Gaspreiserhöhungen. Eine Preisgarantie im Rahmen eines Strom- oder Gasvertrags soll den vertraglich festgelegten Preis für eine bestimmte Dauer sichern. Es ist unbedingt empfehlenswert, beim Vertragsabschluss bzw. schon beim Tarifvergleich auf eine Preisgarantie zu achten.
Meist beträgt die Dauer zwischen drei Monaten und einem Jahr, es gibt allerdings auch längere Preisgarantien, z. B. für 24 Monate.
Achtung: Teilweise wird die Preisgarantie bei Strom- und Gastarifen auch bis zu einem bestimmten Datum festgelegt. Überprüfen Sie, ob der Zeitraum Ihre Belieferungsdauer abdeckt oder die Garantie schon vorher endet.
Mithilfe der Preisgarantie möchten Strom- und Gasanbieter ihre Tarife attraktiver gestalten. Für Verbraucher hat eine gewisse Planungssicherheit bzgl. der Preise schließlich einen Mehrwert.
Wichtig zu wissen: Es gibt verschiedene Formen der Preisgarantie. Diese haben erheblichen Einfluss darauf, in welchem Ausmaß die Preise wirklich gesichert sind. Alles Wichtige zu den Arten der Preisgarantie erfahren Sie im Folgenden.
Verschiedene Formen der Preisgarantie
Als Verbraucher denkt man beim Stichwort Preisgarantie in Verbindung mit Strom- und Gasanbietern an konstante Preise ohne Schwankungen. Das klingt zunächst sehr positiv. Durch die unterschiedlichen Preisgarantien gibt es jedoch einige Punkte bei der Auswahl eines Tarifs mit Preisgarantie zu beachten.
Das sind die verschiedenen Formen der Preisgarantie:
- Eingeschränkte Preisgarantie
- Vollständige Preisgarantie (auch uneingeschränkte Preisgarantie genannt)
- Energiepreisgarantie
Preisgarantie auf verschiedene Anteile des Strom- bzw. Gaspreises
Entscheidend für die verschiedenen Formen der Preisgarantie sind die Preisbestandteile von Strom bzw. Gas: Je nach Art der Garantie sind nur bestimmte Preisbestandteile gesichert. Der Anbieter hat nur auf einen Bruchteil des Strom- oder Gaspreises einen Einfluss (s. Zusammensetzung) und garantiert deshalb oft nur bestimmte Teile des Preises.
So setzt sich der Gaspreis vereinfacht gesagt zusammen (Stand 07/2022):
- Ca. 64 % für Beschaffung, Vertrieb und Marge des Anbieters
- Ca. 12 % für Netzentgelte (z. B. Bau und Betrieb von Gasleitungen)
- Ca. 24 % für Steuern und Abgaben
Folgendermaßen setzt sich der Strompreis zusammen (Stand 07/2022):
- Ca. 44 % für Beschaffung, Vertrieb und Marge des Anbieters
- Ca. 25 % für Netzentgelte etc.
- Ca. 31 % für Steuern und Abgaben
Vergleich der Preisgarantie-Formen: Welche Preisgarantie ist die beste?
Die Form der Preisgarantie ist ein wichtiges Kriterium bei Ihrem Strom- oder Gasvertrag. Mit der folgenden Tabelle können Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen, was eingeschränkte Preisgarantie, vollständige Preisgarantie, Nettopreisgarantie und Energiepreisgarantie für Sie als Verbraucher bedeuten bzw. welche Preisbestandteile wirklich garantiert werden.
Im Folgenden gehen wir genauer auf die einzelnen Arten der Preisgarantie ein.
Eingeschränkte Preisgarantie
Bei der eingeschränkten Preisgarantie (auch Preisfixierung genannt) bleiben der Anteil des Strom- bzw. Gasversorgers und die Netznutzungsentgelte für den Verbraucher im vereinbarten Zeitraum gleich. Das heißt: Die Preise werden z. B. nicht erhöht, wenn sich die Einkaufspreise am Energiemarkt ändern.
Allerdings können Steuern, Abgaben und Umlagen (s. Bestandteile des Strompreises) trotzdem steigen. Die Mehrkosten kann der Anbieter dann an den Verbraucher weitergeben. Es sind also trotz eingeschränkter Preisgarantie Strom- oder Gaspreiserhöhungen für Verbraucher möglich.
Die eingeschränkte Preisgarantie wird auf dem Strom- und Gasmarkt am häufigsten von allen Formen der Preisgarantie gewährt. Im Gegensatz zur vollständigen Preisgarantie geht sie meist nicht mit überdurchschnittlichen Kosten einher, sondern mit eher günstigen Tarifen. Daher handelt es sich grundsätzlich um eine empfehlenswerte Form der Preisgarantie.
Nettopreisgarantie
Die Nettopreisgarantie schützt Kunden vor allen Preiserhöhungen mit Ausnahme der Mehrwert- und Stromsteuer. Da diese Preisgarantie für viele Anbieter mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden ist, ist die Nettopreisgarantie nur selten Bestandteil von Stromversorgungsverträgen.
Vollständige Preisgarantie
Bei der vollständigen Preisgarantie bleiben alle Preisbestandteile für den festgelegten Zeitraum gleich, also die Kosten des Anbieters, Netznutzungsentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Somit schützt die vollständige Preisgarantie Verbraucher auch vor Preiserhöhungen, auf die der Strom- oder Gasanbieter keinen Einfluss hat.
In der Regel sind Tarife mit einer vollständigen bzw. uneingeschränkten Preisgarantie teurer als solche ohne diesen Schutz. Der Grund: Der Anbieter trägt ein hohes Risiko, da Steuern, Abgaben oder Umlagen steigen können, während die Preisgarantie gilt. Diese Kosten kann er dann nicht an die Kunden weitergeben. Deshalb gewähren Stromlieferanten eher selten uneingeschränkte Preisgarantien.
Wie hoch die Mehrkosten für eine vollständige Preisgarantie ausfallen, variiert sehr stark. Deshalb sollten Sie ggf. mehrere Tarife mit vollständiger Preisgarantie vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich).
Energiepreisgarantie
Die Energiepreisgarantie ist die schlechteste Form der Preisgarantie: Sie sichert die wenigsten Anteile des Preises – nämlich nur den Energiekostenanteil des Gesamtpreises (also den Anteil des Energieversorgers, z. B. für Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge) im Garantiezeitraum.
Neben Steuern und Abgaben sind auch die Netzentgelte nicht in der Energiepreisgarantie enthalten und können so den endgültigen Preis variieren. Kostensicherheit bietet die Energiepreisgarantie also kaum.
Lohnt sich die eingeschränkte Preisgarantie?
Die eingeschränkte Preisgarantie wird manchmal auch Preisfixierung genannt. Diese Bezeichnung ist natürlich so nicht korrekt, denn der Preis bleibt nicht unbedingt gleich: Steuern, Abgaben und Umlagen verteilen die Energieversorger auf ihre Kunden.
Ob sich eine Preisgarantie für Verbraucher lohnt, hängt davon ab, wie die Strompreisentwicklung bzw. die Gaspreisentwicklung grundsätzlich in einem bestimmten Zeitraum ist: Falls die Preise ansteigen, macht eine Preisgarantie natürlich grundsätzlich Sinn. Falls Sie jedoch sinken und ein anderer Anbieter bessere Angebote hat, wäre es nicht ratsam, durch einen Vertrag mit langer Laufzeit und Preisgarantie weiterhin an den Anbieter gebunden zu sein.
Daher sollten Sie auch die Konditionen beachten, an die die Garantie gekoppelt ist: Wenn die Preisgarantie nur in Verbindung mit einer langen Mindestvertragslaufzeit gewährt wird, lohnt sich das Angebot meist nicht. Wir haben für Sie die wichtigen Aspekte bei Tarifen mit Preisgarantie zusammengestellt.
Wichtige Aspekte bei Tarifen mit Preisgarantie
Achten Sie unbedingt auf folgende Aspekte – optimalerweise im Kombination miteinander:
- Günstiger Tarif (Tarife mit Preisgarantie sind oft teurer als die ohne)
- Möglichst lange Preisgarantie (z. B. 12 Monate)
- Möglichst kurze Vertragslaufzeit, die nicht länger als die Preisgarantie sein sollte.
Falls die Vertragslaufzeit länger ist als die Preisgarantie, profitieren Sie evtl. nur zu Beginn der Laufzeit von guten Preisen. Wenn der Anbieter nach Ende der Preisgarantie die Preise erhöht, haben Sie zwar die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen sich aber innerhalb kurzer Zeit auch um einen neuen Anbieter kümmern. Die Beauftragung eines Wechselservices könnte eine lohnende Alternative für Sie sein.
Hinweis: Wirklich Geld einsparen lässt sich nur durch Verträge mit kurzer Vertragslaufzeit (12 Monate) und einen regelmäßigen Anbieterwechsel.
Weitere Einschränkungen bei der Preisgarantie
Hinsichtlich der Preisgarantie gibt es noch weitere Punkte zu beachten: Durch die Einschränkung der Garantie ergeben sich Lücken, die von Strom- und Gasanbietern genutzt werden. So lohnt es sich für Verbraucher, das Kleingedruckte im Vertrag genauer zu lesen, denn dort findet sich meist eine nähere Bestimmung für die Einschränkungen der Preisgarantie.
Neben den gängigen Steuern und Umlagen können sich hier auch Klauseln finden, dass zum Beispiel nur ein gewisser Prozentsatz des Preises garantiert wird. Sind zusätzlich die Netznutzungsentgelte in den Erläuterungen ausgeschlossen, handelt es sich möglicherweise um eine Energiepreisgarantie, die nicht als solche gekennzeichnet ist.
Kündigung trotz eingeschränkter Preisgarantie
Wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (genau genommen auch bei einer Preissenkung). Sie können damit aus einem bestehenden Vertrag vorzeitig aussteigen.
Wichtig zu wissen: Das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen und die Preisgarantie sind voneinander unabhängig. Was bedeutet das?
Nehmen wir an, Ihr Vertrag beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie. Es kommt zu einer Verteuerung bei den Strom- oder Gaspreisen, z. B. wegen einer Steuererhöhung. In diesem Fall schützt die Preisgarantie Sie zwar nicht vor der Erhöhung, aber Sie haben trotzdem ein Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn Ihre Preisgarantie schon abgelaufen ist, können Sie bei Preiserhöhungen immer Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Der Versorger muss grundsätzlich 4-6 Wochen vorab über eine Preisanpassung informieren. Kunden können bis zum Eintreten der Preisanpassung die Kündigung einreichen.
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