Faktencheck und Tipps
SÜC Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun
Die SÜC erhöht die Strom- und Gaspreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie hoch die Erhöhung ausfällt und wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur SÜC Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden.
Inhalt
- Kurzüberblick zur SÜC Preiserhöhung
- SÜC Strompreiserhöhung 2022/2023
- SÜC Gaspreiserhöhung 2022/2023
- So erkennen Sie eine SÜC Preiserhöhung
- Kündigung wegen SÜC Preiserhöhung
- SÜC Preiserhöhung: Tarifvergleich und Wechsel
- Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie
- Wechsel zum besten Anbieter bei SÜC Preiserhöhung
Kurzüberblick zur SÜC Preiserhöhung
Die SÜC (Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH) leistet die Grundversorgung mit Strom und Gas für Coburg und Umgebung. Haben Sie eine Preiserhöhung der SÜC erhalten oder befürchten Sie, dass dies bald der Fall sein wird? Dann sollten Sie Folgendes zu SÜC Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:
- Bei einer Preiserhöhung der SÜC (und auch generell) können Sie den Grundversorgungstarif kurzfristig kündigen.
- Durch einen Anbieterwechsel lassen sich evtl. jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
- Wer nicht rechtzeitig wechselt, ist durch die SÜC Preiserhöhung deutlich höheren Preisen ausgesetzt.
SÜC Strompreiserhöhung 2022/2023
Der Arbeitspreis der SÜC gestaltete sich seit November 2022 folgendermaßen:
- 62,34 ct/kWh in Gemeinden mit bis 25.000 Einwohnern (zuvor: 30,31 ct/kWh)
- 62,67 ct/kWh in Gemeinden 25.000 bis 100.000 Einwohnern (zuvor: 30,63 ct/kWh)
Der Grundpreis lag bereits bei rund 147 Euro pro Jahr und wurde im November nicht angehoben.
Die Strompreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.
SÜC Gaspreiserhöhung 2022/2023
Beim Gas-Grundversorgungstarif nahm die SÜC ebenfalls eine Preiserhöhung vor. Bis 01.10.2022 lag der Arbeitspreis bei 14,90 ct/kWh und der Grundpreis bei rund 119 Euro pro Jahr.
Zum Oktober 2022 wurde der Arbeitspreis für Gas im Grundversorgungstarif auf 19,24 ct/kWh erhöht, während der Grundpreis auf rund 107 Euro gesenkt wurde.
Die Gaspreisbremse greift ebenfalls für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse.
Haben Sie eine SÜC Preiserhöhung erhalten? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif auf dem Strom- bzw. Gasmarkt gibt. Fordern Sie einfach eine unverbindliche Tarifempfehlung an.
So erkennen Sie eine SÜC Preiserhöhung
Eine SÜC Preiserhöhung sollten Sie auf keinen Fall übersehen, da dies momentan immense Mehrkosten zur Folge haben kann. Um die Preisanpassung zu erkennen, helfen einige gesetzliche Vorgaben, an die sich die SÜC halten muss:
- Achten Sie auf Post bzw. Mails der SÜC und lesen Sie diese genau durch.
- Die SÜC versendet Preiserhöhungsschreiben i. d. R. wie vorgeschrieben etwa 6 Wochen vor der Preisanpassung.
- Achten Sie auf das Datum, ab dem die neuen Preise gelten.
- Vergleichen Sie die bisherigen und neuen Preise (Grund- und Arbeitspreis).
Wie Sie bei einer SÜC Preiserhöhung vorgehen können, erfahren Sie im Folgenden.
Kündigung wegen SÜC Preiserhöhung
Sie müssen eine SÜC Preiserhöhung nicht akzeptieren. Es lohnt sich ein Preisvergleich, um ggf. bei einem anderen Anbieter einen günstigeren Tarif zu finden.
Wichtig zu wissen: Den Grundversorgungstarif bei der SÜC können Sie innerhalb von 2 Wochen kündigen – auch ohne Preiserhöhung. Auf ein Sonderkündigungsrecht sind Sie in der Grundversorgung nicht angewiesen.
Auch wenn bereits die neuen Preise gelten, können Sie noch innerhalb von 14 Tagen kündigen. Dies ist allerdings bei einem Wechselwunsch nicht ratsam, da ein Wechsel eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und Sie nach Möglichkeit die erhöhten Preise vermeiden sollten.
Achtung: Diese Regelungen gelten nicht, wenn Sie einen Sondertarif bei der SÜC ausgewählt haben (s. nächster Abschnitt).
Ausnahme: SÜC Sondertarif
Nutzen Sie einen Sondertarif der SÜC? Dann gelten bei einer Preiserhöhung folgende Regelungen:
- Sie haben ein Sonderkündigungsrecht.
- Durch das Sonderkündigungsrecht müssen Sie Ihre vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist nicht einhalten.
- Sie können den Vertrag frühzeitig kündigen: Er endet dann am letzten Tag, an dem die alten Preise gelten.
- Das Sonderkündigungsrecht können Sie bis zum letzten Tag nutzen, an dem die alten Preise gelten. Es empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühzeitige Kündigung.
- Falls Sie die Frist verpassen, gelten die erhöhten Preise als akzeptiert. Außerdem sind Sie dann wieder an die ursprüngliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gebunden.
SÜC Preiserhöhung: Tarifvergleich und Wechsel
Führen Sie im Fall einer SÜC Preiserhöhung unbedingt einen Tarifvergleich durch. So finden Sie heraus, ob es günstiger wäre, weiterhin den SÜC-Tarif zu nutzen oder zu einem anderen Strom- bzw. Gasanbieter zu wechseln. Mehr dazu erfahren Sie auf unseren Seiten zum Stromvergleich bzw. Gasvergleich. Oft lassen sich durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro sparen.
Wenn Sie einen Anbieterwechsel wünschen, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen und können nicht den zukünftigen Energieversorger damit beauftragen.
Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie
Bei der Suche nach einem Tarif sollten Sie unbedingt auf eine Preisgarantie achten.
Das sollten Sie über den Schutz vor Preiserhöhungen wissen:
- Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Zeitspanne.
- Die Preisgarantie sichert nur bestimmte Teile des Preises zu, z. B. den des Energieversorgers. Andere Preisanteile, z. B. Steuern, können trotzdem eine Erhöhung verursachen.
Welche Preisbestandteile garantiert werden, hängt von der Art der Preisgarantie ab.
Wichtig: Unabhängig von der Art der Preisgarantie und ihren Ausnahmen haben Sie bei Erhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wechsel zum besten Anbieter bei SÜC Preiserhöhung
Wir raten dazu, bei einer SÜC Preiserhöhung unbedingt die angekündigten Preise mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Anschließend können Sie ggf. den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln.
Das ist Ihnen zu viel Arbeit? Kein Problem: cheapenergy24 übernimmt für Sie folgende Aufgaben:
- Unabhängiger Tarifvergleich
- Vollständige Durchführung Ihres Wechsels
- Überwachung Ihrer Fristen
- Jährliche Tarifprüfung und erneute Tarifempfehlung, ggf. erneuter Wechsel
- Kommunikation mit dem Energieversorger
So sparen Sie ohne Aufwand bei den Strom- bzw. Gaskosten. Wir achten auf Tarife mit Preisgarantie, um Sie möglichst lange vor Verteuerungen zu schützen. Auch im Fall von Preiserhöhungen nach Ende der Preisgarantie prüfen wir, ob es ein günstigeres Angebot für Sie gibt.
Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an.
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