Faktencheck und Tipps
immergrün Preiserhöhung: Das können Sie tun
Immergrün erhöht die Strom- und Gaspreise. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun verfahren sollen. Im Folgenden gehen wir eine mögliche immergrün Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie diese nutzen können.
Kurzüberblick zur immergrün Preiserhöhung
Das sollten Sie zur immergrün Strom- und Gaspreiserhöhung wissen:
- immergrün erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise
- Preiserhöhungen werden oft versteckt und intransparent mitgeteilt
- Eine sofortige Kündigung (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit) ist möglich
- Durch einen Strom- oder Gasanbieterwechsel lassen sich jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen
So erfahren Sie von der immergrün Preiserhöhung
Bei einer Preiserhöhung müssen sich Strom- und Gasanbieter – so auch immergrün – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Darunter zählen folgende Kriterien:
- Bei einer Preiserhöhung muss der Kunde mindestens 4 Wochen im Voraus informiert werden.
- Die Informationen erfolgen per Mail oder Brief schriftlich.
- Auf das Sonderkündigungsrecht muss in den Informationsschreiben hingewiesen werden.
- Eine Preiserhöhung muss klar kommuniziert und ersichtlich sein, dies geschieht am besten durch einen eindeutigen Betreff oder Titel des Schreibens.
So erkennen Sie eine immergrün Preiserhöhung
Trotz der eindeutigen Vorgabe an Strom- und Gasversorger, eine Preisanpassung 6 Wochen vorab klar verständlich und schriftlich mitzuteilen, driften die Vorgehensweisen davon leider immer wieder ab. Meist werden die Informationen zur Preiserhöhung in langen Briefen versteckt. In vielen Fällen wird die Preiserhöhung unter dem Vorwand einer neuen Preisgarantie getarnt.
Zunächst wirken die Schreiben aufgrund der langen Textpassagen lediglich wie eine Information zur Entwicklung der Strom- oder Gaskosten und anderen Analysen zu den Strom- und Gaspreisen. Der Kunde hat oft nicht die Möglichkeit auf Anhieb zu erkennen, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt.
Teilweise wird auch durch Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“ auf die Preisanpassung hingewiesen, ohne dass von einer Preiserhöhung die Rede ist.
Zu einem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sind Strom- und Gasanbieter gesetzlich verpflichtet, sofern etwas an den Vertragsbedingungen geändert wird. Zudem sollten der alte Preis und eine Berechnungsgrundlage für die neuen Preise in einem Schreiben zu Preiserhöhungen genannt werden. Mit diesen Merkmalen sollten Sie allerdings eine Preiserhöhung bei genauerem Hinsehen immer erkennen können.
Intransparente Preiserhöhung bei immergrün 2021
Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Anbieter immergrün bereits unter anderem wegen intransparenter Kommunikation hinsichtlich der Preiserhöhungen im Oktober 2021 ab.
In den Schreiben von immergrün wurden trotz Strom- und Gaspreisanpassungen keine eindeutigen Hinweise auf eine Preiserhöhung gegeben. Der Mail-Betreff war sehr allgemein und vage gehalten: „Aktuelles zu Ihrem Energievertrag“. Zudem verwendete immergrün eine Absenderadresse, welche dem Strom- und Gasanbieter nicht klar zuzuordnen war. Kenntnis von der immergrün Preiserhöhung erlangte man erst durch das Einloggen ins Kundenportal.
Eine solche Vorgehensweise ist allerdings nicht rechtens, wie das Landgericht Hamburg entschied.
Die Info-Schreiben zur immergrün Preisanpassung waren zudem völlig intransparent und unzureichend formuliert, wodurch bei der Verbraucherzentrale NRW der Eindruck entstand, dass immergrün die Preiserhöhungen verschleiern wollte.
Lesen Sie deshalb immer alle Informationsschreiben Ihres Anbieters aufmerksam durch, damit Ihnen eine versteckte Preiserhöhung und das Ihnen dadurch zustehende Sonderkündigungsrecht nicht entgeht.
Eine unabhängige Anbieterbewertung und Kundenmeinungen zu immergrün finden Sie hier.
Diese Rechte haben Sie bei einer immergrün Preiserhöhung
Wichtig zu wissen: Wenn immergrün die Strom- und Gaspreise erhöht (oder auch senkt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten. Eine Preissteigerung müssen Sie also nicht unbedingt akzeptieren.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn die Preisgarantie nicht greift?
Aufgrund der Zusicherung von Preisgarantien bei vielen Anbietern gehen Kunden oft fälschlicherweise davon aus, vollständig vor Strom- und Gaspreiserhöhungen geschützt zu sein. Dies ist allerdings ein Irrtum, da die Preisgarantie nicht vor einer Erhöhung der staatlichen Umlagen und Abgaben schützt (Ausnahme: vollständige Preisgarantie).
Aufgrund dessen vermuten viele Kunden, die einer Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen durch immergrün ausgesetzt sind, dass sie dieser nicht widersprechen und in Folge kurzfristig kündigen können. Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt.
Eine individuelle Preisgarantie des Anbieters hat keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht. In der Vergangenheit haben zwar einige Strom- und Gasanbieter versucht, das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung aufgrund einer Preisgarantie zu umgehen, allerdings sind diese Versuche vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert.
Für Sie heißt das: Bei einer Preiserhöhung durch Steuern, Abgaben oder Umlagen können Sie Ihren Vertrag bei immergrün aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kurzzeitig beenden.
Dieses Recht ergibt sich daraus, dass sich bei einer Preiserhöhung – unabhängig vom Grund – die Vertragsbedingungen einseitig ändern. Aufgrund der einseitigen Anpassung der Vertragskriterien erhält der Kunde die Möglichkeit, diesen zuzustimmen oder sie durch das Sonderkündigungsrecht abzulehnen.
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Der immergrün Preiserhöhung entgehen: Kündigung und Anbieterwechsel
Sobald Sie die Information über eine immergrün Preiserhöhung erhalten haben und Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter daraufhin zu wechseln, sollten Sie sich mit der Kündigung beschäftigen.
Bei einer Preiserhöhung können Sie das sog. Sonderkündigungsrecht geltend machen. Hierbei müssen Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Strom- oder Gasvertrags nicht abwarten. Durch die Geltendmachung des Sonderkündigungsrechts endet der Vertrag einen Tag bevor die neuen Preise gültig werden.
Wie schnell sollte man bei einer immergrün Preiserhöhung handeln?
Grundsätzlich sollte im Falle einer immergrün Preiserhöhung schnellstmöglich reagiert werden. Je früher das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern und ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter kann gewährt werden.
Bei einem kurzfristigen Wechsel kann es vorkommen, dass der neue Versorger nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen kann und deshalb die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenzeitlich greift. Diese ist vergleichsweise teuer, jedoch ist hierdurch die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.
Wichtig: Es ist zu beachten, dass die Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung nicht vom neuen Versorger vorgenommen werden kann. Die Kündigung muss durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
Ist eine Kündigung bei immergrün per Mail gültig?
Wenn Sie aufgrund einer immergrün Preiserhöhung kündigen möchten, muss die Kündigung schriftlich erfolgen – wie in anderen Fällen auch. Sie können bei immergrün per E-Mail kündigen, wenn Ihr Vertrag nicht vor dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde. Dank einer Gesetzesänderung gilt inzwischen für alle Verträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden: Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr nötig. Die sogenannte Textform reicht aus, also z. B. eine E-Mail. Natürlich ist auch weiterhin die Kündigung per Fax oder Brief möglich.
Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 01.10.2016 abgeschlossen haben und immergrün eine Kündigung in Schriftform fordert, ist ein unterschriebener Brief nötig.
Hier erhalten Sie bei Interesse ausführliche Informationen rund um die immergrün Kündigung.
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