Faktencheck und Tipps

EWE Preiserhöhung: Das können Sie tun

EWE erhöht die Strom- und Gaspreise zum 01. Januar 2023 deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur EWE Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden. Dabei gehen wir auf EWE Preisanpassungen bei Sondertarifen und beim Grundversorgungstarif ein.

Kurzüberblick zur EWE Preiserhöhung

Sie haben eine EWE Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies bald passieren wird? Dann sollten Sie folgende Punkte zu EWE Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:

  • Es kommt regelmäßig zu Strom- und Gaspreiserhöhungen bei EWE, in der Grundversorgung etwa vierteljährlich.
  • Bei einer EWE Preiserhöhung können Sie kurzfristig kündigen (Sonderkündigungsrecht).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, zahlt demnächst durch die EWE Preiserhöhung deutlich mehr.

Bei Interesse gelangen Sie hier zu einer unabhängigen Bewertung der EWE VERTRIEB GmbH.

Welche Regeln bei einer EWE Preiserhöhung gelten, hängt davon ab, ob Sie den Grundversorgungstarif der EWE oder einen selbstgewählten EWE-Tarif nutzen. Hier erklären wir den Unterschied zwischen den beiden Tarifarten.

EWE Grundversorgungs- oder Sondertarif?

Grundversorgungstarif: Für einige Standorte (z. B. Raum Oldenburg) gewährleistet EWE die örtliche Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr beliefert wird, erhält automatisch Strom bzw. Gas über den Grundversorgungstarif von EWE, falls die Lieferstelle im EWE-Versorgungsgebiet liegt. Die Grundversorgung ist jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündbar; Verbraucher verpflichten sich hierbei also nicht zu einer bestimmten Vertragslaufzeit.

Sondertarif: Verbraucher können überall in Deutschland auch selbst einen Energieversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter. Sondertarife von EWE können von Verbrauchern im EWE-Grundversorgungsgebiet und auch deutschlandweit genutzt werden. EWE nennt diese Art von Tarif auch „Laufzeitverträge“, denn Kunden schließen diese für eine bestimmte Zeit ab (z. B. 12 oder 24 Monate).

EWE Preiserhöhungen in der Grundversorgung zum Januar 2023

Erst zum Oktober 2022 waren die Energiepreise von EWE erhöht wurden. Nun erfolgen erneut deutliche Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2023 bei EWE. Dies betrifft die Grund- und Ersatzversorgung im EWE-Versorgungsgebiet. Die starken EWE Preiserhöhungen ergeben sich durch die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung.

Der Strompreis in der EWE-Grundversorgung steigt auf 49,97 ct/kWh (bisher: 37,87 ct/kWh). Der Grundpreis steigt auf rund 191 Euro (bisher: rund 172 Euro pro Jahr).

Zum 01.01.2023 kommt es bei EWE auch zu Gaspreiserhöhungen (Grundversorgungstarif):

  • Verbrauch bis 7.059 kWh: Erhöhung auf 18,38 ct/kWh (bisher: 14,46 kWh). Der Grundpreis steigt leicht an und beträgt ab Januar 2023 rund 118 Euro pro Jahr (bisher: rund 116 Euro).
  • Verbrauch zwischen 7.060 und 1.500.000 kWh steigt der Preis auf 17,47 ct/kWh (bisher: 13,55 ct/kWh). Der Grundpreis beträgt dann rund 182 Euro pro Jahr (bisher: 180 Euro).

Strompreisbremse und Gaspreisbremse gelten von Januar bis Dezember 2023 bzw. rückwirkend für Januar und Februar ab März 2023. Dadurch wird jeweils eine Obergrenze für den Strom- und Gaspreis festgelegt. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung.

Da im Grundversorgungstarif keine Preisgarantie gilt, sind Erhöhungen durch EWE theoretisch jederzeit möglich, solange eine Information 6 Wochen im Voraus erfolgt.

EWE Preiserhöhungen in Sondertarifen 2023

Auch Kunden, die einen Strom- oder Gas-Sondertarif bzw. einen sog. Laufzeitvertrag beim Oldenburger Versorger abgeschlossen haben (deutschlandweit verfügbar), werden in nächster Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit von den EWE Preiserhöhungen betroffen sein.

Diese Verträge beinhalten eine Preisgarantie über 12 oder 24 Monate. Solange diese Garantie nicht abgelaufen ist, erfolgt keine EWE Preiserhöhung. 6 Wochen vor dem Ende der Laufzeit und der Preisgarantie, also je nach Vertragsabschluss zu unterschiedlichen Zeitpunkten, erhalten die Kunden dann ein Schreiben des Energieversorgers. Darin werden Sie über die Preisanpassung informiert und erhalten die Möglichkeit, den Vertrag zu den neuen Preisen zu verlängern. Wer sich für eine Verlängerung entscheidet, erhält wieder eine Preisgarantie für 12 Monate.

Die erneute Preisgarantie ist positiv anzusehen. Ob es sich jedoch lohnt, den EWE-Vertrag fortzuführen oder ob Sie dann erheblich mehr bezahlen als bei einem anderen Anbieter, sollten Sie unbedingt überprüfen. Dies ist z. B. über den cheapenergy24 Tarifrechner möglich.

So erkennen Sie eine EWE Preiserhöhung

Zunächst ist es für Kunden natürlich wichtig, eine EWE Preiserhöhung nicht zu übersehen. EWE muss sich – wie alle Strom- und Gasanbieter – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten, wenn eine Preisanpassung vorgenommen werden soll. EWE agiert bei Preiserhöhungen transparent, was leider nicht auf alle Energieversorger zutrifft.

Wichtig: Achten Sie stets auf Post oder Mails von EWE und prüfen Sie diese genau.

Anhand der folgenden Punkte können Sie eine EWE Preiserhöhung leicht erkennen:

  • Die Information erfolgt per Mail oder Brief, und zwar 6 Wochen vor der geplanten Preisanpassung.
  • Preisanpassungen sollen den Kunden möglichst klar kommuniziert werden. Bei einer EWE Preiserhöhung geschieht dies meist bereits durch den Betreff des Schreibens (z. B. „Ihre neuen Preise bis [Datum]“). Beim Datum handelt es sich jedoch bereits um den Tag, bis zu dem die erhöhten Preise gelten – nicht um das aktuelle Preiserhöhungs-Datum.
  • Im Text wird ohne viele Umschweife die EWE Preisanpassung thematisiert und auch das Datum genannt, ab dem die neuen Preise gelten.
  • EWE stellt die bisherigen und neuen Preise (Grund- und Arbeitspreis) in einer Tabelle gegenüber.
  • Es ist ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten, wenn auch nicht explizit (z. B. „Anderenfalls können Sie Ihren Vertrag aufgrund dieser Anpassung bis zum [Datum] kündigen“).

Was tun bei einer EWE Preiserhöhung?

EWE rät im Rahmen der starken Preiserhöhungen 2022 den Kunden dazu, ihren Strom- bzw. Gasverbrauch möglichst gering zu halten. Auch ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif ist evtl. laut EWE möglich. Zudem kann eine Erhöhung der Abschlagszahlungen sinnvoll sein, um sehr hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

cheapenergy24 rät dazu, bei einer EWE Preiserhöhung unbedingt die angekündigten Preise mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Anschließend können Sie ggf. den Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln.

Sonderkündigungsrecht bei EWE Preiserhöhung

Eine EWE Preiserhöhung müssen Sie nicht akzeptieren. Auch wenn die Verteuerung natürlich ärgerlich sein kann, verschafft Sie Ihnen einen Vorteil: Sie haben im Fall einer EWE Strom- oder Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

  • Was ermöglicht das Sonderkündigungsrecht bei einer EWE Preiserhöhung? Sie können damit Ihren Vertrag kurzfristig beenden. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist müssen Sie vorübergehend nicht berücksichtigen.
  • Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen? Sie können bis zum Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten, Ihre Sonderkündigung einreichen. Eine möglichst frühzeitige Kündigung ist jedoch empfehlenswert für einen reibungslosen Ablauf.
  • Wie lange läuft der Vertrag bei EWE noch? Der Vertrag endet am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Das Vertragsende kann auch durch eine zeitnahe Sonderkündigung nicht vorgezogen werden.
  • Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Wenn Sie die Frist verpassen, müssen Sie die erhöhten Preise zahlen. Zudem sind Sie wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.

Hier erfahren Sie mehr zur regulären Kündigung bei EWE.

Hinweis: Ein eventueller Entfall der Bonuszahlung nach dem ersten Jahr verhilft nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nur bei einseitigen Vertragsanpassungen durch EWE.

EWE Preiserhöhung im Grundversorgungstarif

Nutzen Sie den EWE-Grundversorgungstarif? Dann hätten Sie zwar bei einer EWE Preiserhöhung theoretisch auch ein Sonderkündigungsrecht, Sie sind aber nicht darauf angewiesen. Stattdessen lässt sich der Grundversorgungstarif jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie müssen also nicht bis zum Inkrafttreten der teureren Preise (6 Wochen später) warten, bis der EWE-Vertrag endet.

Wie schnell muss man bei einer EWE Preiserhöhung handeln?

Wenn Sie aufgrund einer EWE Preiserhöhung den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren – im Optimalfall mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferbeginn. Sobald Sie das Infoschreiben erhalten haben, können Sie also tätig werden.

Bei einem Wechsel mit zu wenig Vorlaufzeit kann der neue Anbieter evtl. nicht zum gewünschten Datum die Belieferung aufnehmen. Das ist allerdings relativ unproblematisch: Bis zum Belieferungsbeginn springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Der Nachteil: Die Ersatzversorgung ist vergleichsweise teuer. Kümmern Sie sich daher bei einer EWE Preiserhöhung am besten frühzeitig um Sonderkündigung und Wechsel.

EWE Preiserhöhung: Kündigen und wechseln

Sobald Sie über eine EWE Preiserhöhung informiert wurden, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. So finden Sie heraus, ob es aktuell günstigere Angebote gibt. Meist lassen sich durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro sparen.

Wenn Sie wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen und können sie nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen wie bei einem regulären Anbieterwechsel.

Zukünftige Preiserhöhungen vermeiden durch Preisgarantie

Vor Preiserhöhungen bei Strom und Gas kann man sich durch einen Tarif, der eine Preisgarantie beinhaltet, gezielt schützen.

Wichtig zu wissen:

  1. Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Zeitspanne.
  2. Die Preisgarantie sichert nur bestimmte Teile des Preises zu, z. B. den, auf den der Energieversorger Einfluss hat. Andere Preisanteile, z. B. Steuern, können trotz Preisgarantie eine Erhöhung verursachen.

Welche Preisbestandteile garantiert gleich bleiben, hängt von der Art der Preisgarantie ab.

EWE gewährt normalerweise eine eingeschränkte Preisgarantie. Hierbei bleiben der Preisanteil des Anbieters sowie die Netzentgelte für die festgelegte Zeit gleich. Preiserhöhungen können trotzdem durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.

Wichtig: Auch wenn bei der Preisgarantie bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind, haben Sie bei diesen Erhöhungen trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.

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  • Kommunikation mit dem Energieversorger
  • Jährliche Prüfung Ihres Tarifs und erneute Tarifempfehlung
  • Überwachung Ihrer Fristen

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