Faktencheck und Tipps

E.ON Preiserhöhung: Das können Sie tun

E.ON erhöht aktuell die Strom- und Gaspreise drastisch aufgrund der gestiegenen Einkaufskosten. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun verfahren sollen. Im Folgenden verraten wir, wie Sie von der E.ON Preiserhöhung erfahren, welche Rechte Sie haben, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie einen günstigeren Strom- oder Gastarif finden können.

Kurzüberblick zur E.ON Preiserhöhung

Das sollten Sie zu Strom- und Gaspreiserhöhungen von E.ON wissen:

  • E.ON erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise, so auch 2023.
  • Eine sofortige Kündigung (unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit) ist möglich.
  • Durch einen Strom- bzw. Gasanbieterwechsel lässt sich je nach Angebotslage sparen.
  • Im Jahr 2023 greifen Strom- und Gaspreisbremse. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag für viele Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.

Aktuelles zur E.ON Preiserhöhung 2023

Durch die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung nach oben kommt es auch zu starken E.ON Preiserhöhungen für Millionen von Kunden. Dies liegt an den extrem gestiegenen Einkaufspreisen für Strom und Gas, die E.ON an seine Kunden weitergibt.

  • Der Strompreis bei E.ON steigt zum 01.03.2023 im Schnitt auf mindestens 45 ct/kWh.
  • Der Gaspreis bei E.ON steigt zum 01.02.2023 im Schnitt auf mindestens 15 ct/kWh.

Es kommt zu Erhöhungen in ganz Deutschland, wobei die Kostensteigerungen je nach Standort, Tarif und Jahresverbrauch unterschiedlich ausfallen. Die E.ON Preiserhöhungen betreffen sowohl regionale Grundversorgungstarife als auch Sondertarife.

Haben Sie eine E.ON Strom- oder Gaspreiserhöhung 2023 erhalten? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif gibt.

Strom- und Gaspreisbremse bei E.ON Preiserhöhungen

Die Strompreisbremse und Gaspreisbremse sind nur für das Jahr 2023 in Kraft. Dadurch wurde vorübergehend für alle Verbraucher in Deutschland der Preis gedeckelt, wenn sie für Strom mehr als 40 ct/kWh bzw. für Gas mehr als 12 ct/kWh zahlen würden. Die Preisbremse gilt allerdings nicht für den gesamten Strom- bzw. Gasverbrauch, sondern nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich zwar der Abschlag vieler Haushalte, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Preiserhöhung.

E.ON Preiserhöhung erkennen

Strom- und Gasanbieter wie E.ON müssen sich bei einer Preiserhöhung an bestimmte Vorgaben halten. So können Sie die Verteuerung leichter erkennen:

  • Kunden müssen über die Preiserhöhung mindestens 4-6 Wochen im Voraus informiert werden.
  • Die Information muss schriftlich erfolgen, also per Brief oder per Mail.
  • Im Informationsschreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
  • Eine E.ON Preiserhöhung beim Grundversorgungstarif (allerdings nicht bei Sondertarifen) muss öffentlich (z. B. in der Zeitung) mitgeteilt werden.

Achtung: E.ON bringt die Information zur Preiserhöhung oft in langen Schreiben unter. Auf den ersten Blick geht es darin z. B. nur um Entwicklungen der Energiekosten.

Der E.ON-Preiserhöhung entgehen: Kündigung und Anbieterwechsel

Eine E.ON Preiserhöhung müssen Sie nicht unbedingt hinnehmen. Stattdessen kann diese eine gute Gelegenheit darstellen, um den Energieversorger zu wechseln. Dazu sollten Sie zunächst einen Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich durchführen bzw. von einem Wechseldienstleister wie cheapenergy24 durchführen lassen. So können Sie überprüfen, ob aktuell ein günstigerer Tarif bei einem anderen Anbieter verfügbar ist.

Wie schnell sollte man bei einer E.ON-Preiserhöhung handeln?

Grundsätzlich gilt: Je schneller Sie reagieren, desto eher ist gewährleistet, dass der neue Strom- bzw. Gasanbieter die Energiebelieferung zum richtigen Datum übernehmen kann. Zu kurzfristige Wechsel können dazu führen, dass Sie kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt werden. Diese ist vergleichsweise teuer, jedoch ist hierdurch die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet. Wir empfehlen, den Strom- bzw. Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen.

Auswahl eines neuen Tarifs: Auf Preisgarantie achten

Vor Preiserhöhungen bei Strom und Gas kann man sich gezielt schützen – zumindest für eine bestimmte Zeitspanne. Wenn Sie nach einer E.ON Preiserhöhung einen neuen Strom- oder Gastarif suchen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser eine Preisgarantie beinhaltet.

Bei den meisten Energietarifen, die eine Preisgarantie beinhalten, gilt diese für 12 bzw. 24 Monate. In dieser Zeit bleiben bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich. Welche das sind, hängt von der Art der Preisgarantie ab.

Rechte bei einer E.ON-Preiserhöhung

Sobald Sie die Information über eine Preiserhöhung erhalten haben und Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter daraufhin zu wechseln, sollten Sie sich mit der Kündigung bei E.ON beschäftigen.

Wichtig zu wissen: Wenn E.ON die Strom- oder Gaspreise erhöht (oder auch senkt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei E.ON?

Wie schnell Ihr Vertrag sich bei einer E.ON Preiserhöhung beenden lässt, hängt von Ihrem Tarif ab:

  • Grundversorgungstarif: E.ON übernimmt für viele Standorte die Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Strom- bzw. Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt wird, wird automatisch von E.ON über den Grundversorgungstarif beliefert. Der Vertrag ist jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündbar, auch ohne Preisanpassung. Wenn Sie die 2-wöchige Kündigungsfrist nutzen, müssen Sie nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise warten. Sie haben zwar theoretisch ein Sonderkündigungsrecht, sind aber nicht darauf angewiesen.
  • Sondertarif: E.ON bietet zahlreiche Sondertarife an. Diese können Verbraucher deutschlandweit alternativ zur Grundversorgung nutzen. Bei diesen Tarifen gilt eine bestimmte, vertraglich festgelegte Laufzeit sowie eine Kündigungsfrist. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht bei E.ON Preiserhöhungen. Alle wichtigen Fragen dazu beantworten wir im nächsten Abschnitt.

Sonderkündigungsrecht bei E.ON Preiserhöhung nutzen: Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Sonderkündigung bei E.ON Preiserhöhungen.

Was bewirkt das Sonderkündigungsrecht bei einer E.ON Preiserhöhung?
Sie können dadurch vorzeitig kündigen und müssen die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht beachten.

Wie lange kann man das Sonderkündigungsrecht bei einer E.ON Preiserhöhung nutzen?
Sie können bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise kündigen. Es gilt aber: je früher, desto besser. Ein Wechsel kann mehrere Wochen Zeit beanspruchen.

Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt?
Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise die Sonderkündigung eingereicht haben, gelten die erhöhten Preise als akzeptiert. Zudem müssen Sie wieder die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist berücksichtigen, falls Sie den Vertrag später kündigen möchten.

Wann endet der Vertrag nach Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei einer E.ON Preiserhöhung?
Der Vertrag bei E.ON endet nach einer Sonderkündigung am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.

Kann man auch den neuen Anbieter mit der Sonderkündigung beauftragen?
Nein. Die Sonderkündigung kann bei einer Preisänderung nicht vom neuen Versorger übernommen werden, sondern muss durch den Kunden vorgenommen werden.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn die Preisgarantie nicht greift?
Viele Strom- und Gastarife beinhalten eine Preisgarantie, die Kunden vor Preiserhöhungen schützt. Allerdings gibt es je nach Art der Preisgarantie Ausnahmen, die trotzdem Preisanpassungen zulassen, z. B. durch Steuern. Die Preisgarantie hat allerdings keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag bei allen E.ON Preiserhöhungen kurzfristig beenden; auch dann, wenn die Preiserhöhung durch Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte zustande kommt.

Wechselservice nutzen bei E.ON Preiserhöhung

Sie würden aufgrund der Preiserhöhung von E.ON gerne zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt gerne den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.

Beim Wechsel kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m. Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihre Ersparnis ist.

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Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Keine Lust auf den Anbieterwechsel? cheapenergy24 geht einen Schritt weiter als gängige Vergleichsportale: Wir optimieren nicht nur anbieterunabhängig und verbraucherfreundlich jedes Jahr Ihren Tarif, sondern übernehmen auch die gesamte Vertragsorganisation – von der Tarifprüfung bis zum Wechsel. Dadurch sparen Sie nicht nur bequem und einfach Geld, sondern auch wertvolle Zeit!