Faktencheck und Tipps
MAINGAU Energie Preiserhöhung: Das können Sie tun
MAINGAU Energie erhöht die Strom- und Gaspreise erneut sehr stark. Viele Kunden sind unsicher, was sie tun können. Im Folgenden verraten wir, worauf Sie bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie von diesen Gebrauch machen können, wenn MAINGAU Ihre Preise erhöht.
Inhalt
- Kurzüberblick zur MAINGAU Energie Preiserhöhung
- So erfahren Sie von der MAINGAU Energie Preiserhöhung
- So erkennen Sie eine MAINGAU Energie Preiserhöhung
- Ursache der MAINGAU Energie Preiserhöhung
- Rechte bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung
- MAINGAU Energie Preiserhöhung: Kündigung und Anbieterwechsel
- MAINGAU Energie Preiserhöhung: Schutz durch Preisgarantie
- Wechsel zum besten Anbieter bei MAINGAU Energie Preiserhöhung
Kurzüberblick zur MAINGAU Energie Preiserhöhung
MAINGAU Energie ist ein bundesweit aktiver Strom- und Gasanbieter. Bei Interesse finden Sie hier eine unabhängige Bewertung zum Energieversorger aus der Rhein-Main-Region.
Das sollten Sie zur MAINGAU Energie Strom- und Gaspreiserhöhung wissen:
- MAINGAU Energie erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
- Sie können bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung kurzfristig kündigen (Sonderkündigungsrecht) – unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit oder der Kündigungsfrist.
- Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei MAINGAU demnächst deutlich mehr zahlen.
- Durch einen Strom- oder Gasanbieterwechsel lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
So erfahren Sie von der MAINGAU Energie Preiserhöhung
MAINGAU Energie bietet Tarife ohne Bonuszahlungen an. Viele Verbraucher erhoffen sich dadurch, Preisfallen sogenannter Discount-Anbieter zu entgehen. Diese locken mit attraktiven Erstjahresangeboten und erhöhen anschließend nach Ablauf der Preisgarantie ihre Preise. Doch auch bei MAINGAU Energie kommt es zu deutlichen Preiserhöhungen.
Bei einer Preiserhöhung muss sich MAINGAU Energie – so wie alle Energieversorger – an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten, nämlich folgende:
- Die Information über eine MAINGAU Energie Preiserhöhung erfolgt i. d. R. per Mail mit Verweis auf das Online-Kundenportal. Grundsätzlich muss die Mitteilung schriftlich versandt werden.
- Bei einer Preiserhöhung muss der Kunde mindestens 6 Wochen im Voraus informiert werden.
- Im Schreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
- Eine Preiserhöhung muss klar kommuniziert werden, z. B. durch einen eindeutigen Betreff.
So erkennen Sie eine MAINGAU Energie Preiserhöhung
MAINGAU Energie hält sich bzgl. Preiserhöhungen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Energieversorgern an die gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem sollten Verbraucher auf der Hut sein, um Post bzw. Mails des Anbieters nicht zu übersehen. Auch lange Schreiben von MAINGAU Energie können zur Folge haben, dass Kunden die Preiserhöhung nicht bemerken.
Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich zu einem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht verpflichtet, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, also z. B. bei einer Preissteigerung. Zudem sollten der alte Preis und eine Berechnungsgrundlage für die neuen Preise in einem Schreiben zu Preiserhöhungen genannt werden. Anhand dieser Punkte können Sie eine MAINGAU Energie Preiserhöhung immer erkennen.
Ursache der MAINGAU Energie Preiserhöhung
Meist werden MAINGAU Energie Preiserhöhungen mit gestiegenen Großhandelspreisen begründet. Die aktuelle Strompreisentwicklung und Gaspreisentwicklung gehen tatsächlich steil nach oben. Bei MAINGAU wurden jedoch bereits in der Vergangenheit auch bei einem geringen Anstieg der Einkaufspreise drastische Erhöhungen vorgenommen. Auch im Rahmen der Energiekrise fallen die Preiserhöhungen bei MAINGAU Energie verhältnismäßig hoch aus.
Rechte bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung vorgehen können.
Wenn MAINGAU Energie die Strom- und Gaspreise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen also nicht regulär bei MAINGAU Energie kündigen. Stattdessen können Sie die eigentliche Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag kurzfristig beenden.
Dies ist bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise möglich. Der Vertrag bei MAINGAU endet dann am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kündigung selbst vornehmen und nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen.
Hinweis: Grundversorgungstarife von MAINGAU Energie können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen beenden. Der Vertrag muss also nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise weitergeführt werden.
Grundversorgungs- oder Sondertarif bei MAINGAU Energie?
Im Rahmen einer Preiserhöhung bei MAINGAU Energie ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarif zu unterscheiden:
- MAINGAU Energie übernimmt in der südlichen Rhein-Main-Region die Gas-Grundversorgung. Wer nicht selbst einen Gasanbieter beauftragt oder vom bisherigen nicht mehr versorgt wird, wird automatisch von MAINGAU Energie über den Grundversorgungstarif beliefert. (Wer beim Grundversorger einen speziellen Tarif auswählt, nutzt einen Sondertarif.)
- Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher aus zahlreichen freien Anbietern einen Stromversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.
MAINGAU Energie Preiserhöhung: Kündigung und Anbieterwechsel
Sobald Sie die Information über eine MAINGAU Energie Preiserhöhung erhalten haben, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. Meist lohnt sich ein Wechsel. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen.
Wie Sie am besten verfahren, hängt davon ab, ob MAINGAU Energie ihr Grundversorger ist oder Sie einen MAINGAU Energie-Sondertarif nutzen (s. vorheriger Abschnitt). Alles Weitere erfahren Sie im Folgenden.
Wie schnell sollte man bei einer MAINGAU Energie Preiserhöhung handeln?
Grundsätzlich sollten Sie im Falle einer MAINGAU Energie Preiserhöhung schnellstmöglich reagieren. Je früher Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto eher kann sich ein anderer Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit durchzuführen. Ein nahtloser Wechsel zum neuen Anbieter wird so wahrscheinlicher.
Bei einem kurzfristigen Wechsel kann es vorkommen, dass der neue Versorger nicht zum gewünschten Datum die Belieferung beginnen kann. Auch das ist kein Problem: Bis die Belieferung startet, springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist vergleichsweise teuer, jedoch ist so die ununterbrochene Strom- oder Gasversorgung jederzeit gewährleistet.
MAINGAU Energie Preiserhöhung: Schutz durch Preisgarantie
Viele Strom- bzw. Gastarife beinhalten eine Preisgarantie, so auch bei MAINGAU Energie. Kunden sind dadurch für eine bestimmte Zeit vor Strom- und Gaspreiserhöhungen aus verschiedenen Gründen geschützt. Je nach Art der Garantie sind nur bestimmte Preisbestandteile gesichert.
Bei MAINGAU Energie wird normalerweise eine eingeschränkte Preisgarantie gewährt. Das bedeutet, dass ein Schutz vor Preiserhöhungen gegeben ist, außer wenn diese durch Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande kommen.
Wichtig: Auch wenn dabei Preiserhöhungen durch Steuern, Abgaben oder Umlagen möglich sind, haben Sie trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn derartige Verteuerungen erfolgen.
Wechsel zum besten Anbieter bei MAINGAU Energie Preiserhöhung
Sie möchten aufgrund der MAINGAU Energie Preiserhöhung zu einem günstigeren Anbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 findet den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse und kümmert sich um alle Aufgaben rund um den Wechsel.
Bei Interesse senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden. Preiserhöhungen Ihres Energieversorgers behalten wir immer im Blick.
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