Faktencheck und Tipps

N-ERGIE Preiserhöhung 2023: Das können Sie tun

Die N-ERGIE erhöht die Strompreise deutlich. Viele Kunden fragen sich, wie sie jetzt vorgehen sollen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur N-ERGIE Preiserhöhung: Wie Sie davon erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie ggf. einen günstigeren Tarif finden.

Kurzüberblick zur N-ERGIE Preiserhöhung

Sie haben eine N-ERGIE Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass diese bald erfolgt? Dann sollten Sie Folgendes zu N-ERGIE Strompreiserhöhungen wissen:

  • Bei einer N-ERGIE Preiserhöhung können Sie kurzfristig kündigen (Sonderkündigungsrecht).
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich evtl. jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, zahlt demnächst durch die N-ERGIE Preiserhöhung deutlich mehr.

N-ERGIE Strompreiserhöhung 2023

Die N-ERGIE erhöht die Strompreise im Grundversorgungstarif zum 01.01.2023. Die Preise werden drastisch angehoben: Der Arbeitspreis steigt von bisher 25,49 ct/kWh auf 46,77 ct/kWh. Der Grundpreis lag bisher bei rund 107 Euro pro Jahr und steigt Anfang 2023 auf knapp 119 Euro.

Die starke Preiserhöhung resultiert aus dem extremen Anstieg der Strom-Beschaffungskosten (s. Strompreisentwicklung).

Die Strompreisbremse gilt für das Jahr 2023. Ab dem 01.01.2024 entfällt die Preisbremse. Dadurch erhöht sich der Abschlag vieler Haushalte.

Sind Sie von der N-ERGIE Preiserhöhung 2023 betroffen? Gerne prüfen wir, ob es für Sie einen günstigeren Tarif auf dem Strommarkt gibt. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

So erkennen Sie eine N-ERGIE Preiserhöhung

Eine N-ERGIE Preiserhöhung sollten Sie auf keinen Fall übersehen – insbesondere, weil diese 2023 so hoch ausfällt. Damit Verbraucher Preisanpassungen leichter erkennen können, gibt es gesetzliche Regelungen, an die sich auch die N-ERGIE bei Preisänderungen halten muss. Das Nürnberger Unternehmen agiert bei Preiserhöhungen transparent, was leider nicht auf alle Energieversorger zutrifft.

  1. Achten Sie immer auf Post bzw. Mails von N-ERGIE und prüfen Sie diese genau.
  2. N-ERGIE Preiserhöhungsschreiben werden i. d. R. vorschriftsgemäß etwa 6 Wochen vor der geplanten Preisanpassung an die Kunden versendet.
  3. Vergleichen Sie die alten und neuen Preise (Grund- und Arbeitspreis), um das Ausmaß der N-ERGIE Preiserhöhung zu erkennen.
  4. Achten Sie auf das Datum, an dem die neuen Preise in Kraft treten.
  5. Im Schreiben sollte auch ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sein.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer N-ERGIE Preiserhöhung haben und wie Sie vorgehen können.

Kündigungsmöglichkeiten bei N-ERGIE Preiserhöhung

Bei einer N-ERGIE Preiserhöhung ist es wichtig zu wissen, was Sie tun können. Dabei kommt es darauf an, welchen Tarif von N-ERGIE Sie nutzen:

N-ERGIE Grundversorgungs- oder Sondertarif?

Grundversorgungstarif: In Nürnberg und weiten Teilen Nordbayerns gewährleistet die N-ERGIE die örtliche Grundversorgung. Wer dort nicht selbst einen Stromanbieter beauftragt oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr beliefert wird, erhält automatisch Strom über den Grundversorgungstarif der N-ERGIE.
Diesen können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. Sie hätten zwar ein Sonderkündigungsrecht, sind aber nicht darauf angewiesen. Durch die 14-tägige Kündigungsfrist müssen Sie nicht bis zum Inkrafttreten der teureren Preise (ca. 6 Wochen später) warten, bis der N-ERGIE-Vertrag endet.

Sondertarif: Wenn Sie bei der N-ERGIE (oder einem anderen Stromanbieter) einen speziellen Tarif ausgewählt haben, spricht man von einem Sondertarif.
Einen N-ERGIE-Sondertarif können Sie normalerweise erst zum Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist beenden. Bei Preiserhöhungen haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht.

N-ERGIE-Sondertarif: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Falls Sie einen Sondertarif der N-ERGIE nutzen, ist bei Preiserhöhungen das Sonderkündigungsrecht für Sie relevant. Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen dazu.

  • Wozu verhilft das Sonderkündigungsrecht bei einer N-ERGIE Preiserhöhung? Sie können durch dieses Recht Ihren Vertrag kurzfristig beenden, ohne die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist zu berücksichtigen.
  • Wie lange kann man die Sonderkündigung durchführen? Sie können bis zum Tag, bevor die neuen Preise in Kraft treten, Ihren N-ERGIE-Vertrag beenden. Eine möglichst frühzeitige Kündigung ist jedoch empfehlenswert für einen reibungslosen Ablauf.
  • Warum sollte man bei einer N-ERGIE Preiserhöhung schnell handeln? Bei einem Wechsel mit zu wenig Vorlaufzeit kann der neue Anbieter evtl. nicht zum Wunschdatum die Belieferung aufnehmen. Dann springt bis zum Lieferbeginn der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein, der jedoch meist recht teuer ausfällt. Im Optimalfall sollten Sie Ihren Anbieterwechsel mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferbeginn anstoßen.
  • Wie lange läuft der Vertrag bei N-ERGIE noch? Der Vertrag endet am Tag vor der Preisänderung.
  • Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt? Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise die Sonderkündigung eingereicht haben, müssen Sie die höheren Preise zahlen. Zudem sind Sie wieder an die reguläre Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden.

Hier erfahren Sie mehr zur regulären Kündigung bei N-ERGIE.

N-ERGIE Preiserhöhung: Tarifvergleich durchführen

Wenn Sie einer N-ERGIE Preiserhöhung ausgesetzt sind, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es sich lohnt, den N-ERGIE-Vertrag fortzuführen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Führen Sie dazu frühestmöglich nach Erhalt der Information über die N-ERGIE Preiserhöhung einen Stromvergleich durch. So finden Sie heraus, ob es aktuell günstigere Angebote gibt. Meist lassen sich durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro sparen.

Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie sich baldmöglichst um die Kündigung kümmern. Bei Preiserhöhungen müssen Sie diese selbst vornehmen.

Preiserhöhung vermeiden durch Preisgarantie

Bei der Auswahl eines neuen Tarifs ist es wichtig, auf eine Preisgarantie zu achten. Dadurch kann man sich gezielt vor Preiserhöhungen schützen. Es gelten allerdings einige Einschränkungen:

  1. Die Preisgarantie sichert nur bestimmte Teile des Preises zu, z. B. den, auf den der Energieversorger Einfluss hat. Andere Preisanteile, z. B. Steuern, können trotz Preisgarantie eine Erhöhung verursachen.
  2. Die Preisgarantie gilt nur für eine bestimmte Zeitspanne.

Welche Preisbestandteile garantiert werden, hängt von der Art der Preisgarantie ab.

Wichtig: Auch wenn bei der Preisgarantie bestimmte Preisbestandteile ausgenommen sind, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Preis erhöht wird – egal durch welchen Preisbestandteil.

Bei N-ERGIE Preiserhöhung zum besten Anbieter wechseln

Wir raten dazu, bei einer N-ERGIE Preiserhöhung unbedingt die angekündigten Preise mit Tarifen anderer Anbieter zu vergleichen. Anschließend können Sie ggf. den Stromanbieter wechseln.

Zu viel Arbeit? Kein Problem: cheapenergy24 übernimmt für Sie folgende Aufgaben:

  • Unabhängiger Tarifvergleich zur Ermittlung des besten Tarifs
  • Vollständige Durchführung Ihres Wechsels inkl. Kündigungen und Anmeldungen bei Energieversorgern
  • Überwachung Ihrer Fristen
  • Jährliche Prüfung Ihres Tarifs und erneute Tarifempfehlung, ggf. erneuter Wechsel
  • Kommunikation mit dem Energieversorger

Mit dem Service von cheapenergy24 sparen Sie ohne Aufwand bei den Energiekosten. Wir achten bewusst auf Tarife mit Preisgarantie, um Sie möglichst lange vor Verteuerungen zu schützen. Im Fall von Preiserhöhungen (nach Ende der Preisgarantie) prüfen wir, ob es ein günstigeres Angebot für Ihre Bedürfnisse gibt. Zudem prüfen wir jedes Jahr, ob ein preiswerterer Tarif für Sie verfügbar ist.

Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihr Sparpotenzial ist.

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