Faktencheck und Tipps
MONTANA Energie Preiserhöhung: Diese Möglichkeiten haben Sie
Momentan erhöhen zahlreiche Energieanbieter Ihre Strom- und Gaspreise. Zu diesen zählt auch MONTANA Energie, welcher ebenfalls eine Preiserhöhung aufgrund des enormen Anstiegs der Großhandelspreise vorgenommen hat. Wie Sie als Betroffener von der MONTANA Energie Preiserhöhung erfahren und welche Möglichkeiten Sie haben, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag auf.
Inhalt
- Kurzüberblick zur MONTANA Energie Preiserhöhung
- So erkennen Sie eine MONTANA Energie Preiserhöhung
- Diese Rechte haben Sie bei einer MONTANA Energie Preiserhöhung
- Der MONTANA Energie Preiserhöhung entgehen: Kündigung und Anbieterwechsel
- Sonderkündigungsrecht und Preisgarantie bei MONTANA Preiserhöhungen
Kurzüberblick zur MONTANA Energie Preiserhöhung
Zur MONTANA Preiserhöhung gibt es Folgendes zu wissen:
- Regelmäßig erhöht MONTANA Energie seine Strom- und Gaspreise.
- Oft wird die Preiserhöhung in langen, unübersichtlichen Informationsschreiben mitgeteilt.
- Bei einer Preiserhöhung besteht immer ein Sonderkündigungsrecht.
- Mit einem Strom- und Gasanbieterwechsel kann man jährlich mehrere Hundert Euro sparen.
So erkennen Sie eine MONTANA Energie Preiserhöhung
Eine Preiserhöhung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden, die MONTANA wie jeder Energieversorger einzuhalten hat. So können Sie eine MONTANA Preiserhöhung leicht erkennen:
- Die Ankündigung der Preiserhöhung muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder per Mail.
- Das Schreiben wird i. d. R. 6 Wochen im Voraus versendet.
- Bereits der Betreff der MONTANA Preiserhöhung ist deutlich, z. B. „Strompreiserhöhung zum [Datum]“.
- Im Preiserhöhungsschreiben von MONTANA Energie wird mehrfach das Datum, zu dem sich die Preise ändern, genannt.
- Der Energieversorger führt den alten und neuen Preis auf.
- MONTANA weist auf das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preisanpassung hin, z. B. folgendermaßen: „Selbstverständlich haben Sie ein fristloses Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preisänderung“.
Vertragsbeendigung mit Verlängerungsangebot von MONTANA Energie
Auf dem Energiemarkt werden Lieferstopps, Kündigungen oder intransparente und überzogene Preiserhöhungen immer häufiger.
Eine der neusten Maschen – auch von MONTANA Energie – ist, Bestandskunden aufgrund der hohen Gas- und Strompreise zu kündigen und gleichzeitig einen Link zu einem Verlängerungsangebot zu schicken. Auf den ersten Blick wirkt das Verlängerungsangebot besser, da ein niedrigerer Grundpreis angeboten wird. Allerdings wird der Arbeitspreis dementsprechend angepasst, sodass sich viel höhere Gesamtkosten ergeben. So versuchen Energieanbieter, die aktuell massiv ansteigenden Großhandelspreise auf die Kunden umzulegen.
Daher raten wir dazu, die Schreiben Ihres Energieversorgers immer sorgfältig durchzulesen und vermeintlich billigere Angebote nachzurechnen. Versteckte Preiserhöhungen in Form von Werbebriefen/Mails oder undurchsichtige Angebote werden immer häufiger, wodurch die Gefahr steigt, unnötig hohe Preisen zu zahlen.
Diese Rechte haben Sie bei einer MONTANA Energie Preiserhöhung
Wichtig zu wissen: Bei MONTANA Strom- oder Gaspreiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen in der Regel bis zum Datum der Preiserhöhung zu. Die eigentliche Vertragslaufzeit und die damit verknüpfte Kündigungsfrist bleiben in diesem Fall unbeachtet. Somit müssen Sie eine Preissteigerung nicht unbedingt akzeptieren.
Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der MONTANA Energie Preiserhöhung nutzen, endet der Vertrag am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten. Sollten Sie das Recht nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Preise genutzt haben, gilt die MONTANA Preiserhöhung als akzeptiert.
Der MONTANA Energie Preiserhöhung entgehen: Kündigung und Anbieterwechsel
Sobald Sie sich nach Erhalt einer Preiserhöhung von MONTANA dazu entschieden haben, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen und den MONTANA-Vertrag ggf. beenden. Je schneller man auf eine Preiserhöhung reagiert, desto sicherer ist ein Strom- oder Gasanbieterwechsel zum gewünschten Datum zu gewährleisten.
Sollte der Anbieterwechsel zu kurzfristig eingeleitet worden sein und der gewünschte Anbieter nicht pünktlich den Lieferbeginn starten können, ist das allerdings auch kein großes Problem. In der Zwischenzeit werden Sie durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers beliefert. Diese ist zwar vergleichsweise teuer, jedoch ist dadurch die Versorgung immer gewährleistet. Wir empfehlen für einen reibungslosen Anbieterwechsel mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit einzuplanen.
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht kann bei einer Preiserhöhung nicht vom neuen Versorger ausgeübt werden, sondern muss vom Kunden selbst genutzt werden.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur MONTANA-Kündigung.
Sonderkündigungsrecht und Preisgarantie bei MONTANA Preiserhöhungen
Viele Strom- und Gastarife beinhalten eine Preisgarantie. Dabei handelt es sich um einen vertraglichen Schutz vor Preiserhöhungen, der je nach Tarif für eine bestimmte Zeit gilt und Kunden bestimmte gleichbleibende Preisbestandteile zusichert. Andere Anteile des Preises sind dabei ggf. ausgenommen. Beispielsweise können bei einer eingeschränkten Preisgarantie Steuern, Abgaben und Umlagen trotzdem für Verteuerungen sorgen, während der Anbieter-Anteil und der Netzentgelte-Anteil gleich bleiben. Mehr zu den verschiedenen Preisgarantien erfahren Sie im eigenen Artikel dazu.
Es ist empfehlenswert, bei der Suche nach einem neuen Tarif auf eine Preisgarantie zu achten. Wichtig zu wissen ist dabei jedoch, dass die Art der Preisgarantie (also die vertraglich festgelegten Ausnahmen, die trotzdem Verteuerungen verursachen können) keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht haben.
Beispiel: Sie haben bei MONTANA Energie einen Tarif mit eingeschränkter Preisgarantie abgeschlossen. Steuern, Abgaben und Umlagen können also für eine Kostensteigerung trotz Garantie sorgen. Nehmen wir nun an, es erfolgt eine Preiserhöhung aufgrund von Steueranpassungen. In diesem Fall haben Sie trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.
Bei MONTANA Energie Preiserhöhung wechseln: Wir finden den besten Anbieter für Sie
Sie würden aufgrund der MONTANA Preiserhöhung gerne zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: Wir suchen gerne den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.
Beim Wechsel kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m. Fordern Sie gleich kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihre Ersparnis ist.
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