Lexikon: EEG-Umlage
Was ist die EEG-Umlage?
Erfahren Sie hier, was die EEG-Umlage beim Strom war, wie sie zu zahlen war, wie hoch sie ausfiel und bis wann sie Teil des Strompreises war.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage war von 2000 bis 2020 ein Betrag, der von Verbrauchern über den Strompreis gezahlt wurde, also direkt über die Stromrechnung. Stromanbieter mussten den Betrag an die Netzbetreiber weitergeben.
Die EEG-Umlage wurde auch Ökostromumlage genannt, denn sie war dazu da, den Ausbau von Wind-, Solar-, Wasser- und Biomasse-Kraftwerken finanziell zu fördern. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 mussten Verbraucher die sogenannte EEG-Umlage zahlen. Sie bezeichnete die Differenz zwischen den Förderungskosten und dem Erlös von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Differenz wurde auf die Stromendverbraucher umgelegt.
Politischer Hintergrund und Einführung der EEG-Umlage im Jahr 2000
Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz als “Herzstück der rot-grünen Energie- und Umweltpolitik” in Kraft (unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin).
Ziel dieser Politik war es, die Energiewende sukzessive einzuleiten und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziell zu fördern. Jeder Verbraucher zahlte seitdem mit seiner Stromrechnung einen Anteil der EEG-Umlage.
Die Höhe wurde zu Beginn mit 0,19 Cent/kWh gesetzlich festgelegt. Durch diese Mehreinnahmen konnten erstmals feste Vergütungssätze, sog. Einspeisevergütungen, für die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien angeboten werden. Anlagen, die vor dem Jahr 2001 in Betrieb gingen, wurden mit mindestens 50,6 Cent/erzeugter kWh vergütet.
Durch die gesetzliche Festlegung der Vergütungssätze wurde eine hohe Investitionssicherheit geschaffen, die Grundlage für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Höhe und Entwicklung der EEG-Umlage
Im Gesetz zur EEG-Umlage war geregelt, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an den Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine bestimmte EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zahlen mussten.
Die Höhe der EEG-Umlage wurde jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Bei den Berechnungen wurden u. a. die voraussichtlichen Vergütungen für die Anlagenbetreiber sowie die Einnahmen durch den umweltfreundlichen Strom berücksichtigt.
Zu Beginn im Jahr 2000 lag die Höhe der EEG-Umlage bei nur 0,19 Cent/kWh, während der Höchstwert im Jahr 2017 mit 6,88 ct/kWh erreicht war. Zwischenzeitlich machte die Umlage einen Großteil des gesamten kWh-Preises (netto) aus und war dadurch der meistdiskutierte Kostenfaktor des Strompreises. Der jährliche Anstieg der EEG-Umlage hatte bisher meist Strompreiserhöhungen zur Folge.
Senkung und Abschaffung der EEG-Umlage
Von 2021 auf 2022 wurde die Höhe der Umlage fast halbiert, um die Strompreisentwicklung nach oben auszugleichen. Im Jahr 2022 betrug die EEG-Umlage pro Kilowattstunde in der ersten Jahreshälfte 3,723 Cent (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse 01/2022).
Die Abschaffung der EEG-Umlage erfolgte zum 01.07.2022. Aufgrund der stark angestiegenen Strompreise geschah dies früher als geplant, um Verbraucher zu entlasten. Hier gelangen Sie zur aktuellen Zusammensetzung des Strompreises, der auch weiterhin verschiedenste steuerliche Anteile beinhaltet.
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