Lexikon: Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein Mindestpreissystem, das dazu dient, auch diejenigen Energieerzeugungstechnologien wettbewerbsfähig zu machen, die nicht alleine über ihren Marktpreis mit anderen Erzeugungsformen konkurrieren können.
Die Einspeisevergütung in Deutschland
In Deutschland ist die Einspeisevergütung ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG), welches die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien fördern und vorantreiben soll. Genauer gesagt handelt es sich bei diesen erneuerbaren Energien um Stromerzeugung aus Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Bioenergie.
Private und kleine Anlagenbetreiber, die elektrische Energie aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten eine finanzielle Vergütung entsprechend der gemessenen Energiemengen. Netzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Energieproduzenten der oben genannten erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und die von ihnen erzeugte Energie vorrangig abzunehmen, unabhängig vom momentanen Leistungsbedarf im Stromnetz.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Technologie, der Leistung und des Standortes. Betreiber von Fotovoltaikanlagen bekommen z. B. aktuell noch deutlich mehr erstattet als Betreiber von Windkraftanlagen. Das liegt daran, dass die Erzeugung von Solarstrom momentan noch relativ teuer ist, während Strom aus Windenergie nicht mehr weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt ist.
Zwischen 2009 und 2012 gab es in Deutschland auch eine Selbstverbrauchsvergütung, die Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien auch eine finanzielle Vergütung zahlte, wenn der Erzeuger den Strom selbst nutzt. Diese Selbstverbrauchsvergütung wurde inzwischen aber wieder eingestellt, da der Eigenverbrauch von erneuerbar erzeugtem Strom bereits wirtschaftlich ist.
Zum 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Die Vergütungen für erneuerbare Energien sollen dann über das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert werden.
Die Einspeisevergütung in anderen europäischen Ländern
Im Jahr 2014 gab es in 17 von 28 EU-Mitgliedsländern eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für die Förderung erneuerbarer Energien. Andere Fördermodelle für erneuerbare Energien, wie eine Quotenregelung oder das Ausschreibungsmodell sind hingegen deutlich weniger verbreitet.
In manchen europäischen Staaten erhalten allerdings auch andere Formen der Stromerzeugung eine Einspeisevergütung. Im Jahr 2012 forderten beispielsweise Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien eine Förderung der Stromerzeugung durch Kernenergie, um unrentable Kernkraftwerksprojekte realisieren zu können.
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