Faktencheck und Tipps

ENTEGA Preiserhöhung: Das können Sie tun

Es kommt erneut zu ENTEGA Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Viele Kunden sind unsicher, wie sie nun vorgehen sollen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wie Sie eine ENTEGA Preiserhöhung erkennen, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und wie lange Sie Zeit haben, um diese zu nutzen.

Kurzüberblick zur ENTEGA Preiserhöhung

Sie haben eine ENTEGA Preiserhöhung erhalten oder befürchten, dass dies zeitnah der Fall sein wird? Dann sollten Sie unbedingt folgende Punkte zu ENTEGA Strom- und Gaspreiserhöhungen wissen:

  • ENTEGA erhöht regelmäßig die Strom- und Gaspreise.
  • Die Preiserhöhungen sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.
  • Eine sofortige Kündigung ist möglich, auch wenn die Vertragslaufzeit noch andauern würde.
  • Wer nicht rechtzeitig wechselt, muss bei ENTEGA demnächst deutlich mehr zahlen.
  • Durch einen Anbieterwechsel lassen sich jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen.

So erfahren Sie von der ENTEGA Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung muss sich ENTEGA (wie alle Strom- und Gasanbieter) an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Dazu zählen folgende:

  • Kunden müssen über die Preisanpassung mindestens 4-6 Wochen im Voraus informiert werden.
  • Die Information muss per Mail oder Brief schriftlich erfolgen.
  • Im Schreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
  • Eine Preiserhöhung soll für Kunden möglichst leicht erkennbar sein (z. B. durch einen aussagekräftigen Betreff des Informationsdokuments).

Inwiefern sich ENTEGA an diese Vorgaben hält und wie Sie eine Preiserhöhung des Energieversorgers erkennen, verraten wir im Folgenden.

So erkennen Sie eine ENTEGA Preiserhöhung

Nicht alle Energieversorger halten sich an die Vorgaben zu Preiserhöhungen. Zunächst ist festzuhalten, dass ENTEGA Preisanpassungen wie vorgeschrieben ca. 6 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise ankündigt.

Achtung: Falls die Kommunikation mit ENTEGA in Ihrem Fall über das Online-Kundenportal erfolgt, sollten Sie die hinterlegten Dokumente immer zeitnah prüfen. Auf Preiserhöhungen wird teils nicht explizit in der Benachrichtigungs-Mail hingewiesen.

Zudem kann die ENTEGA Preiserhöhung aus einigen Gründen leicht übersehen werden:

  • Die Mitteilung von ENTEGA hat in vielen Fällen keinen eindeutigen Betreff, der auf den ersten Blick auf eine Verteuerung hindeutet. Beispiel: „Faire Konditionen für Ihren ENTEGA Ökostrom trotz Preisanpassung. Ihr Plus: Neue Preisgarantie“.
  • Die Preiserhöhung kann also durch die neue Preisgarantie verschleiert werden.
  • Die Information wird bei ENTEGA in langen Schreiben untergebracht und sticht so weniger hervor.

Aus diesen Gründen übersehen manche Verbraucher, dass eine Preiserhöhung vorliegt. So verpassen sie die Chance, ihre kurzfristig geltenden Rechte im Fall von Preisanpassungen zu nutzen.

Es gibt allerdings auch einige Aspekte, die im ENTEGA Preiserhöhungsschreiben eindeutig auf die Verteuerung hindeuten:

  • Alte und neue Preise werden einander in einer Tabelle gegenübergestellt – allerdings oft nicht auf der ersten Seite des Schreibens.
  • Das ENTEGA Preisanpassungsschreiben enthält einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, z. B. „(…) dass Sie das Recht haben, den von der Preisänderung betroffenen Energieliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. (…)“

Ursache der ENTEGA Preiserhöhung

Oft wird in ENTEGA Preiserhöhungsschreiben nicht genau aufgeschlüsselt, durch welche Faktoren (z. B. steuerliche Preisanteile) die Verteuerung zustande kommt. Es werden lediglich die gestiegenen Einkaufspreise von ENTEGA als Ursache für die Preisanpassung genannt. Diese Kostenveränderung ist auch deutlich bei der aktuellen Strompreisentwicklung und Gaspreisentwicklung zu beobachten.

Rechte bei einer ENTEGA Preiserhöhung

In diesem Abschnitt erfahren Sie, was Sie bei einer ENTEGA Preiserhöhung tun können und wie schnell Sie handeln müssen.

Wichtig zu wissen: Bei einer Preiserhöhung durch ENTEGA haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können damit die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ignorieren und Ihren Vertrag kurzfristig beenden.

Die Kündigung müssen Sie selbst ausführen und können diese nicht dem zukünftigen Anbieter überlassen (wie es z. B. bei regulären Anbieterwechseln üblich ist).

Die Sonderkündigung können Sie bis zum Tag vor Eintreten der neuen Preise einreichen. Der Vertrag endet dann am letzten Tag vor der Preisänderung.

Ausnahme: Wenn Sie die örtliche Grundversorgung durch ENTEGA nutzen, können Sie diese jederzeit innerhalb von 2 Wochen beenden. Der Vertrag muss nicht weitergeführt werden, bis die neuen Preise gültig sind. Ggf. können Sie im nächsten Abschnitt herausfinden, was der Unterschied zwischen ENTEGA Grundversorgungs- und Sondertarifen ist.

Grundversorgungs- oder Sondertarif bei ENTEGA?

Im Rahmen einer Preiserhöhung bei ENTEGA ist zwischen Grundversorgungs- und Sondertarif zu unterscheiden:

  • Grundversorgungstarif: ENTEGA leistet für ein bestimmtes Gebiet die Grundversorgung mit Strom und Gas. Wenn Sie keinen Stromanbieter beauftragen oder vom bisherigen Anbieter nicht mehr versorgt werden, beliefert Sie automatisch ENTEGA über den Grundversorgungstarif.
    Hinweis: Wenn Sie beim Grundversorger einen speziellen Tarif auswählen, nutzen Sie einen Sondertarif.
  • Sondertarif: Alternativ zur Grundversorgung können Verbraucher aus zahlreichen freien Anbietern einen Stromversorger auswählen. Man spricht dann von einem Sondertarif bei einem alternativen Anbieter.

Beim Sondertarif gelten meist längere Laufzeiten, sodass das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen eine gute Gelegenheit darstellt, um den Vertrag früher zu beenden. Ein Grundversorgungstarif kann hingegen immer innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.

Kündigung und Anbieterwechsel bei ENTEGA Preiserhöhung

Sobald Sie von ENTEGA über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert werden, sollten Sie einen Stromvergleich bzw. Gasvergleich durchführen. So können Sie überprüfen, ob sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter finanziell lohnt. Meist ist dies der Fall. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Anbieter zu wechseln, sollten Sie sich baldmöglichst mit der Kündigung beschäftigen.

Wie Sie am besten verfahren, hängt davon ab, ob ENTEGA ihr Grundversorger ist oder Sie einen Sondertarif von ENTEGA nutzen (s. vorheriger Abschnitt). Alles Weitere zur Vertragsbeendigung wegen einer ENTEGA Preiserhöhung erfahren Sie im Folgenden.

Wie schnell sollte man bei einer ENTEGA Preiserhöhung handeln?

Grundsätzlich sollten Sie im Fall einer ENTEGA Preiserhöhung schnellstmöglich reagieren. Je früher Sie einen neuen Tarif finden und Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, desto eher kann der neue Anbieter die Strom- oder Gasversorgung übernehmen. Wir empfehlen, den Strom- oder Gasanbieterwechsel mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Belieferungsbeginn vorzunehmen.

Bei Wechsel, der zu kurzfristig eingeleitet wird, kann es vorkommen, dass der neue Versorger nicht zum gewünschten Datum mit der Belieferung beginnen kann. Allerdings ist auch das kein großes Problem: Bis zum Belieferungsbeginn durch den neuen Energieversorger springt der örtliche Grundversorger mit dem Ersatzversorgungstarif ein. Dieser ist allerdings vergleichsweise teuer, weshalb ein nahtloser Übergang wünschenswert ist.

Über den Link gelangen Sie bei Interesse zu weiteren Informationen rund um das Thema ENTEGA kündigen.

ENTEGA Preiserhöhung: Schutz durch Preisgarantie

Sie möchten nicht ständig befürchten müssen, dass Ihre Strom- oder Gaskosten steigen? Dann sollten Sie bereits beim Vertragsabschluss auf einen Tarif achten, der eine Preisgarantie beinhaltet. Dadurch sind Sie für eine bestimmte Zeit vor Strom- und Gaspreiserhöhungen geschützt. Der Schutz gilt allerdings nur für bestimmte Preisbestandteile, während andere ausgenommen sind. Es kommt dabei auf die Art der Preisgarantie an.

Beispielsweise sind Sie mit einer eingeschränkten Preisgarantie vor Erhöhungen geschützt, die den Preisanteil des Anbieters oder die Netzentgelte betreffen. Durch Steuern, Umlagen oder Abgaben kann es trotzdem zu einer Preisanpassung kommen. Sie haben allerdings in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zum besten Anbieter bei ENTEGA Preiserhöhung

Wenn Sie sich aufgrund der ENTEGA Preiserhöhung zu einem Stromanbieterwechsel bzw. Gasanbieterwechsel entschließen, sollten Sie nicht einfach den günstigsten verfügbaren Tarif auswählen. Oft handelt es sich dabei nicht um seriöse Anbieter. Stattdessen empfiehlt sich ein gründlicher Tarifvergleich.

Das ist Ihnen zu viel Aufwand? Kein Problem: cheapenergy24 ermittelt nicht nur den besten Tarif bei einem seriösen Anbieter für Sie, sondern kümmert sich auch um den kompletten Wechsel. Gerne senden wir Ihnen jährlich eine neue Tarifempfehlung und behalten Preiserhöhungen Ihres Anbieters im Blick. Jedes Jahr sparen ohne Aufwand!

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