Faktencheck und Tipps
E WIE EINFACH Preiserhöhung: Das können Sie bei Preisanpassungen tun
Wie bei zahlreichen anderen Strom- und Gasanbietern kommt es auch bei E WIE EINFACH wieder zu deutlichen Preiserhöhungen. Wir erklären, was Sie bei einer E WIE EINFACH Preiserhöhung tun können, welche Rechte Ihnen zustehen, wie lange Sie diese nutzen können und wie Sie einen günstigeren Tarif finden können.
Kurzüberblick zur E WIE EINFACH Preiserhöhung
Zu einer E WIE EINFACH Preiserhöhung sollten Sie diese Punkte wissen:
- E WIE EINFACH ist ein Strom- und Gasanbieter, der seine Preise regelmäßig erhöht.
- Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bei einer Preiserhöhung immer zu. Damit lässt sich der Vertrag kurzfristig beenden.
- Sie können jährlich mehrere Hundert Euro sparen, indem Sie Strom- bzw. Gasangebote vergleichen und Ihren Anbieter wechseln, falls Sie ein günstigeres Angebot finden.
- Falls Sie nicht rechtzeitig aktiv werden, gilt die E WIE EINFACH Preiserhöhung als akzeptiert.
E WIE EINFACH Preiserhöhung erkennen: So geht’s
Der wichtigste Tipp bzgl. E WIE EINFACH Preiserhöhungen: Achten Sie immer auf Briefe oder E-Mails des Energieversorgers und lesen Sie diese genau durch. Auch über das Online-Kundenportal kann eine Preissteigerung kommuniziert werden, allerdings erhalten Kunden dann zusätzlich eine Mail, die auf Nachrichten im Portal hinweist.
Anhand folgender Aspekte können Sie eine E WIE EINFACH Preiserhöhung leichter erkennen:
- Die Information zur Preiserhöhung von E WIE EINFACH erhalten Sie i. d. R. 6 Wochen vor der Erhöhung.
- Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen, d. h. per Mail oder Brief.
- Die Betreffzeile kann bei E WIE EINFACH Preiserhöhungen beispielsweise lauten „Dein Vertrag verlängert sich und wir passen den Preis in deinem [Name des Tarifs] an“. Der Betreff könnte zwar eindeutiger formuliert sein, die Preisanpassung ist jedoch relativ leicht für Verbraucher erkennbar.
- Auch im Fließtext des Schreibens ist meist bereits weit oben von der E WIE EINFACH Preiserhöhung die Rede.
- Die Ursachen für die Preisanpassung werden von E WIE EINFACH genannt. (Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Strompreisentwicklung bzw. Gaspreisentwicklung.)
- Das Datum, ab dem die neuen Preise gelten, wird aufgeführt.
- Die bisherigen und neuen Preise werden von E WIE EINFACH genannt und einander direkt gegenübergestellt. So können Sie den Preisunterschied leicht erkennen.
- Es wird wie vorgeschrieben auf das Sonderkündigungsrecht aufgrund der E WIE EINFACH Preiserhöhung hingewiesen. Der Hinweis lautet beispielsweise folgendermaßen: „Solltest du mit deinem neuen Preis nicht einverstanden sein, kannst du deinen Vertrag gemäß AGB fristlos bis spätestens [Datum] kündigen.“
Mithilfe dieser Punkte sollte Ihnen eine E WIE EINFACH Preiserhöhung nicht entgehen. Zahlreiche andere Energieversorger agieren bei Preisanpassungen weniger transparent und verbraucherfreundlich als E WIE EINFACH (z. B. durch versteckte Preiserhöhungen in einem mehrseitigen Text oder durch irreführende Formulierungen, die nicht auf eine Verteuerung schließen lassen).
Rechte bei einer E WIE EINFACH Preiserhöhung
Wenn E WIE EINFACH eine Preisanpassung vornimmt – irrelevant, ob die Preise steigen oder sinken – haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise können Sie damit Ihren Vertrag bei E WIE EINFACH kündigen. Der Vertrag bei E WIE EINFACH endet dann ebenfalls am letzten Tag, an dem die bisherigen Preise gelten.
Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist und Laufzeit sind in diesem besonderen Fall hinfällig. Somit müssen Sie eine Preiserhöhung nicht unbedingt akzeptieren.
Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht verstreichen lassen, gelten wieder die bisherige Laufzeit und Kündigungsfrist. Sie haben dann also lediglich die Möglichkeit, zu gegebener Zeit regulär bei E WIE EINFACH zu kündigen.
Kündigung und Anbieterwechsel bei E WIE EINFACH Preiserhöhung
Sobald Sie ein Informationsschreiben von E WIE EINFACH zur Preiserhöhung erhalten haben und Sie die Verteuerung nicht akzeptieren möchten, wird es Zeit, sich der Kündigung bei E WIE EINFACH zu widmen. Das Sonderkündigungsrecht können Sie nur selbst nutzen, weshalb die Kündigung bei einer E WIE EINFACH Preiserhöhung nicht vom neuen Versorger übernommen werden kann. Nach erfolgreicher Kündigung können Sie den Anbieterwechsel vorbereiten.
Tipp: Führen Sie unbedingt einen Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich durch, um den besten Tarif zu finden.
Die Suche nach dem besten Tarif beansprucht viel Zeit. cheapenergy24 nimmt Ihnen diese Arbeit ab: Wir führen einen Tarifvergleich für Sie durch und senden Ihnen eine Tarifempfehlung, die optimal zu Ihren Anforderungen passt. Anschließend übernehmen wir bei Interesse den kompletten Anbieterwechsel. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.
Wie schnell sollte man auf eine E WIE EINFACH Preiserhöhung reagieren?
Je früher Sie auf eine E WIE EINFACH Preiserhöhung reagieren, desto schneller kann sich der neue Anbieter um die Strom- oder Gasversorgung kümmern und der nahtlose Wechsel ist leichter zu bewerkstelligen.
Bei einem kurzfristigen Wechsel kann es passieren, dass Sie nicht ab dem gewünschten Termin (also direkt nach Vertragsende bei E WIE EINFACH) von Ihrem ausgewählten Anbieter mit Strom oder Gas versorgt werden können. In diesem Fall würden Sie vom örtlichen Grundversorger über den Ersatzversorgungstarif zwischenbeliefert werden. Im Prinzip stellt das kein Problem dar, allerdings ist die Ersatzversorgung meist teurer als ein alternativer Sondertarif.
Wir empfehlen deswegen mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit einzuplanen, um einen Strom- oder Gasanbieterwechsel vorzunehmen. Sobald Sie die Information zur E WIE EINFACH Preiserhöhung erhalten haben, können Sie also aktiv werden.
Preiserhöhungen vermeiden: Schutz durch Preisgarantie
Vor Preiserhöhungen des Strom- bzw. Gasanbieters kann man sich eine gewisse Zeit lang schützen. Dazu sollte man beim Vertragsabschluss auf eine Preisgarantie achten. Je nach Art der Preisgarantie bleiben dadurch bestimmte Preisbestandteile garantiert gleich. Andere Bestandteile können ausgenommen sein, z. B. Steuern, und trotzdem eine Erhöhung verursachen.
Achten Sie auch auf die Dauer der Preisgarantie. Empfehlenswert ist z. B. eine Gültigkeit von 12 Monaten, falls Sie einen 12-Monats-Vertrag abschließen.
Wichtig: Auch wenn bestimmte Preisbestandteile (z. B. Steuern) je nach Art der Garantie ausgenommen sind, haben Sie bei allen Erhöhungen unabhängig von der Preisgarantie ein Sonderkündigungsrecht.
cheapenergy24 findet den besten Anbieter für Sie
Sie würden aufgrund der E WIE EINFACH Preiserhöhung gerne zu einem günstigeren Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln, scheuen aber den Aufwand? Kein Problem: Wir, cheapenergy24, suchen gerne den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Jedes Jahr senden wir Ihnen eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif.
Neben dem Wechsel kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine Tarifempfehlung über unseren Tarifrechner an und erfahren Sie, wie hoch Ihre Ersparnis ist.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
Keine Lust auf den Anbieterwechsel? cheapenergy24 geht einen Schritt weiter als gängige Vergleichsportale: Wir optimieren nicht nur anbieterunabhängig und verbraucherfreundlich jedes Jahr Ihren Tarif, sondern übernehmen auch die gesamte Vertragsorganisation – von der Tarifprüfung bis zum Wechsel. Dadurch sparen Sie nicht nur bequem und einfach Geld, sondern auch wertvolle Zeit!