Wunderwerk kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

Sie wollen Ihren Strom- oder Gastarif bei Wunderwerk kündigen? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für eine Kündigung bei Wunderwerk inkl. geltenden Kündigungsfristen. Zudem erfahren Sie, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und wie Sie dieses geltend machen. Auch kostenlose Kündigungsvorlagen für Ihren Strom- und Gasvertrag bei Wunderwerk stellen wir zur Verfügung.

Wann kann man Wunderwerk kündigen?

Falls Sie bei Wunderwerk kündigen möchten, ist natürlich zunächst interessant, wie schnell sich der Vertrag beenden lässt. Dies hängt von Ihrer aktuellen Situation ab.

FALL 1:

Sie können in diesen Fällen vorzeitig kündigen (Sonderkündigungsrecht):

  • Preiserhöhung: Wunderwerk nimmt in regelmäßigen Abständen eine Preiserhöhung vor. Wie Sie eine Preiserhöhung umgehen, indem Sie Wunderwerk kündigen, erfahren Sie hier.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie Ihren Strom- oder Gastarif kündigen. Wie Sie bei Wunderwerk wegen Umzug kündigen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
  • Todesfall: Einen auf einen Verstorbenen abgeschlossenen Vertrag können Sie kündigen. Alle Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Wunderwerk kündigen bei Todesfall“.

FALL 2:

Falls keine der o. g. Situationen eintritt, müssen Sie die Laufzeit und Kündigungsfrist bei Wunderwerk beachten. Alles zur Wunderwerk Kündigung wegen Anbieterwechsel lesen Sie hier.

Laufzeiten und Fristen bei Wunderwerk

Die Vertragslaufzeit (kurz: Laufzeit) bestimmt, wie lange Sie vertraglich an Wunderwerk gebunden sind. In dieser Zeit muss Wunderwerk Sie zuverlässig mit Strom bzw. Gas versorgen und Sie müssen die vereinbarten Abschläge fristgerecht bezahlen. Wunderwerk bietet Tarife mit 1, 12 und 24 Monaten Laufzeit an.

Die Kündigungsfrist sagt Ihnen, wie viele Wochen Sie vor Vertragsende die Kündigung an Wunderwerk senden müssen. Die Kündigungsfristen bei Wunderwerk betragen je nach Tarif 4 bis 6 Wochen.

Die Laufzeit und jeweilige Kündigungsfrist für Ihren Strom- oder Gastarif bei Wunderwerk können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen oder auf der letzten Abrechnung nachlesen.

Sollten Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich Ihr Vertrag bei Wunderwerk automatisch um ein weiteres Jahr.

Regelungen für Vertragsabschlüsse ab 01.03.2022:

  • Die allgemeine Kündigungsfrist darf max. noch 4 Wochen betragen.
  • Automatisch verlängerte Verträge können jederzeit mit einer 4-Wochenfrist gekündigt werden.

Wie kann man bei Wunderwerk kündigen?

Egal, aus welchem Grund Sie Wunderwerk kündigen: Eine Kündigung müssen Sie grundsätzlich in Textform vornehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Kündigung per Post verschicken müssen. Sie haben folgende Möglichkeiten, um bei Wunderwerk zu kündigen:

Achtung: Senden Sie eine Kündigung an Wunderwerk nur per Mail oder über das Online-Kündigungsformular, wenn Sie noch ausreichend Vorlaufzeit haben. Dann können Sie, falls erforderlich, zusätzlich ein postalisches Schreiben an den Energieversorger verschicken. Sollte Wunderwerk Ihre Kündigung nicht bestätigen, kündigen Sie erneut per Einschreiben oder Fax.

Hier finden Sie die Kontaktinformationen von Wunderwerk.

Tipp: Setzen Sie Wunderwerk eine Frist (z. B. 2 Wochen), binnen welcher Sie eine Kündigungsbestätigung fordern. Nach Ablauf der 2 Wochen sollten Sie erneut eine Kündigung an Wunderwerk senden.

Inhalt des Kündigungsschreibens an Wunderwerk

Beim Wunderwerk-Kündigungsschreiben sollten Sie auf die Angabe aller relevanten Daten achten. Sollte das Schreiben unvollständig sein, hat Wunderwerk die Möglichkeit, Ihre Kündigung abzuweisen und Sie weiterhin vertraglich zu binden.

Inhalt für ein Wunderwerk-Kündigungsschreiben:

  • Kunden- und Vertragsnummer bei Wunderwerk
  • Aktuelle Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug: neue und alte)
  • Ggf. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (insb. bei Preiserhöhungen)
  • Vertragsende (idealerweise genaues Datum)
  • Bestätigung von Kündigung und Vertragsende (Datum) anfordern

Kostenlose Vorlagen für die Wunderwerk Kündigung

Für eine Kündigung bei Wunderwerk müssen Sie das Schreiben nicht selbst formulieren. Hier finden Sie für jeden Kündigungsgrund ein Muster für Ihren Strom- oder Gastarif. Ergänzen Sie die Vorlage mit Ihren Vertragsdaten und senden diese an den Energieversorger.

Kostenlose Kündigungsvorlagen für Wunderwerk zum Downloaden:

Wunderwerk Kündigung Stromanbieter allgemein
Wunderwerk Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
Wunderwerk Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
Wunderwerk Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

Wunderwerk Kündigung Gasanbieter allgemein
Wunderwerk Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
Wunderwerk Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
Wunderwerk Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

Wunderwerk kündigen wegen Preiserhöhung

Wunderwerk nimmt immer wieder Preisanpassungen vor. Dabei kann es sich um Preiserhöhungen und -senkungen handeln. In beiden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Preiserhöhungen aufgrund von Steuern oder staatlichen Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Preiserhöhung durch Wunderwerk muss mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden der neuen Preise den Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Das Sonderkündigungsrecht können Sie bis einen Tag vor Inkrafttreten der Preiserhöhung geltend machen.

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Wunderwerk frühzeitig nutzen, da ein Anbieterwechsel immer etwas Zeit in Anspruch nimmt. Zudem lässt Wunderwerk teilweise Kündigungsschreiben unbearbeitet, weswegen ein Puffer für eine erneute Kündigung (z. B. per Einschreiben) ratsam ist.

Achtung: Es gilt kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sofort- oder Neukundenboni entfallen. Zwar steigt dadurch faktisch der Gesamtpreis an, dies bildet allerdings keine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht. Dieses haben Sie nur bei einer aktiven Preisanpassung von Wunderwerk.

Wunderwerk kündigen und Anbieter wechseln

Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich), ist als Verbraucher oft rentabel. Aufgrund der meist hohen Boni, die Sie als Neukunde auf dem Energiemarkt erhalten, sinken die Gesamtkosten erheblich. Sobald Sie einen Tarif gefunden haben, der Ihnen zusagt, müssen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag bei Wunderwerk kündigen. Bei der Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung sollten Sie unbedingt auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Hinweis: Das Sonderkündigungsrecht können Sie nur selbst geltend machen. Ihr neuer Versorger kann diese Kündigung nicht für Sie vornehmen.

Wir unterstützen Sie gerne bei einem Anbieterwechsel, indem wir Ihren Vertrag überprüfen, einen neuen Versorger finden und neben der Kündigung auch den Wechsel organisieren.

Wunderwerk kündigen wegen Umzug

Bei einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihren Strom- bzw. Gastarif bei Wunderwerk vorzeitig zu beenden. Natürlich haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag mit an die neue Lieferstelle zu nehmen, allerdings raten wir aufgrund der häufig fragwürdigen Vorgehensweise von Wunderwerk dringend zu einer Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Weitere Kündigungsgründe bei einem Umzug:

  • Für die neue Wohnadresse ist die Versorgung mit Strom oder Gas bereits durch einen anderen Anbieter gesichert.
  • Ihr neues Zuhause liegt außerhalb des Belieferungsgebiets von Wunderwerk.
  • Der Tarif von Wunderwerk für die neue Wohnadresse ist teurer als der bisherige.

Wenn Sie wegen Umzug bei Wunderwerk kündigen wollen, müssen Sie eine Frist von 4 Wochen einhalten. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugsdatum beendet werden.

Wunderwerk kündigen und Anbieterwechsel organisieren

Wir raten dringend zu einem Anbieterwechsel im Umzugsfall, wenn Sie bisher bei Wunderwerk einen Vertrag abgeschlossen hatten. Wunderwerk ist schon häufig durch unseriöses und verbraucherunfreundliches Verhalten aufgefallen. Zudem erhalten Sie als Neukunde bei vielen Strom- bzw. Gasanbietern Neukunden- oder Sofortboni, wodurch sich ein Anbieterwechsel meist für Sie lohnt.

Deshalb sollten Sie mindestens 4 Wochen im Voraus die Kündigung bei Wunderwerk einreichen und klären, welche zusätzlichen Unterlagen für die vorzeitige Beendigung gefordert werden.

Erforderlicher Inhalt der Kündigung an Wunderwerk bei Umzug:

  • Vertragsdaten bei Wunderwerk (Kunden-/Vertragsnummer)
  • Alte und neue Wohnanschrift
  • Zählernummer
  • Aus- und Einzugsdatum

Wunderwerk benötigt diese Informationen, um eine korrekte Abschlussrechnung zu erstellen. Übermitteln Sie Wunderwerk zudem den Zählerstand vom Auszugstag, damit der richtige Verbrauch abgerechnet wird. Wenn Sie Wunderwerk keinen Zählerstand mitteilen, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Zudem benötigt Ihr neuer Versorger diese Daten zur späteren Rechnungserstellung ebenfalls. Im Idealfall beginnt die Belieferung pünktlich zum Einzugsdatum.

Wunderwerk kündigen und Wechsel bei Umzug

Sollte der Anbieterwechsel beim Umzug nicht reibungslos funktionieren, versorgt der Grundversorger Ihrer Region Sie zwischenzeitlich. Dies sichert eine Versorgung mit Strom und Gas zu jedem Zeitpunkt. Die Grundversorgung wird dann für Sie relevant, wenn die Kündigung bei Wunderwerk geklappt hat, der neue Anbieter aber nicht pünktlich zum Einzug mit der Versorgung starten kann.

Die Tarife des Grundversorgers sind im Regelfall verhältnismäßig teuer, daher sollten Sie für einen Anbieterwechsel genügend Zeit einplanen, um die Grundversorgung möglichst zu umgehen. Sobald Sie einen neuen Versorger gefunden haben, sollten Sie sich den Lieferbeginn von diesem schriftlich bestätigen lassen.

Wunderwerk kündigen wegen Anbieterwechsel

Es bestehen mehrere Gründe, wieso ein Wechsel – weg von Wunderwerk – sinnvoll sein kann:

  • Besseres Angebot (Erhalt von Neukunden- oder Sofortbonus)
  • Schlechter Kundenservice
  • Wechsel zu einem Ökoanbieter
  • Wechsel zu einem verbraucherfreundlichen Versorger

Natürlich müssen Sie bei einem Anbieterwechsel die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Wunderwerk einhalten. Die für Sie geltende Laufzeit und Frist können Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung nachlesen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich, welches Sie z. B. bei Preis- oder Vertragsanpassungen haben.

Hinweis: Sie können bereits mehrere Monate im Voraus einen Anbieterwechsel beauftragen. Sie müssen anschließend zwar die restliche Vertragslaufzeit bei Wunderwerk abwarten, verpassen aber so nicht die Kündigungsfrist. Sollte es Probleme bei der Kündigungsbestätigung geben, haben Sie dadurch genügend Zeit die Kündigung erneut zu veranlassen. Zudem können Sie sich im besten Fall günstige Preise sichern, da die Strom- und Gaspreise mit fortschreitender Zeit erfahrungsgemäß ansteigen.

Wunderwerk kündigen bei Todesfall

Sollte ein Strom- oder Gasvertrag bei Wunderwerk auf einen verstorbenen Angehörigen abgeschlossen worden sein, haben Sie als rechtlicher Nachfolger die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In einem Sterbefall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Zu beachtende Punkte bei einer Kündigung bei einem Sterbefall:

  • Sie sollten auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall im Kündigungsschreiben hinweisen.
  • Senden Sie Wunderwerk die Sterbeurkunde in Kopie zu.
  • Sie vermeiden zusätzliche Energiekosten mit einer möglichst frühzeitigen Kündigung. Wunderwerk ist an keine Vorgaben gebunden, wie lange die Kündigung angenommen werden muss.
  • Wunderwerk benötigt den Zählerstand bei Wohnungsabgabe und das Datum der Wohnungsabgabe für die Schlussrechnung. Sollten Sie das Haus oder die Wohnung selbst nutzen, übermitteln Sie den Zählerstand am Tag des Vertragsendes.
  • Nennen Sie Wunderwerk Ihren Namen und Ihre Adresse für die Zusendung der Abschlussrechnung.

Bonusauszahlung von Wunderwerk

Wunderwerk bietet Tarife mit Sofort- und Neukundenbonus an. Mit einer Kündigung verlieren Sie jedoch nicht automatisch Ihren Anspruch auf die Bonusauszahlung.

Wichtig: Die Auszahlung des Bonus ist nicht vom Kündigungszeitpunkt anhängig, sondern von der Belieferungsdauer.

Kündigen Sie innerhalb der Erstvertragslaufzeit und halten dabei die Mindestvertragslaufzeit ein, behindert das nicht die Bonuszahlung.

Kündigen Sie allerdings mithilfe eines Sonderkündigungsrechts, wird der Neukundenbonus in der Regel nicht mehr ausbezahlt. Dieser wird erst im letzten Monat der Mindestvertragslaufzeit gezahlt, also z. B. nach 12 Monaten.

Achtung: Wunderwerk ist dafür bekannt, selbst bei Einhaltung der Mindestlaufzeit den Bonus nicht auszubezahlen. Kontrollieren Sie deswegen Ihre Abrechnungen und wenden Sie sich an Wunderwerk, wenn die Bonuszahlung ausbleibt.

Energiekosten sparen und Wunderwerk kündigen

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, bei Wunderwerk zu kündigen, unterstützen wir Sie gerne, indem wir die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags, den Tarifvergleich und den Anbieterwechsel für Sie übernehmen.

Einen seriösen Anbieter mit dem passenden Angebot finden Sie schnell und einfach über unsere Tarifempfehlung.

1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
kWh

Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24

Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.

Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!