LichtBlick kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage
Wenn Sie Ihren Gas- oder Stromvertrag bei LichtBlick kündigen möchten, finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen dafür. Wir klären auf, welche Fristen einzuhalten sind und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Zudem finden Sie hier kostenlose Kündigungsmuster für Ihren Strom- oder Gasvertrag bei LichtBlick.
Wann kann man bei LichtBlick kündigen?
Wann bzw. wie schnell Sie Ihren Vertrag bei LichtBlick kündigen können, hängt von Ihrer Ausgangslage ab:
Fall 1:
Bei Preiserhöhungen, einem Umzug oder beim Tod des Vertragspartners können Sie mithilfe des Sonderkündigungsrechts frühzeitig kündigen.
Hier gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Informationen:
- LichtBlick kündigen wegen Preisanpassung
- LichtBlick kündigen wegen Umzug
- LichtBlick kündigen wegen Todesfall des Vertragspartners
Fall 2:
Wenn keine dieser Situationen gegeben ist (z. B. bei einem gewünschten Anbieterwechsel), müssen Sie Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei LichtBlick berücksichtigen.
Laufzeiten und Fristen bei LichtBlick
Die Vertragslaufzeit zeigt an, wie lange Sie vertraglich an LichtBlick gebunden sind. In dieser Zeit müssen von beiden Vertragsparteien bestimmte Pflichten erfüllt werden. Konkret bedeutet das, dass LichtBlick zuverlässig mit Strom oder Gas versorgen muss und der Kunde die Rechnungen bezahlen muss.
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie viele Wochen Sie vor Vertragsende die Kündigung bei LichtBlick einreichen müssen. Wenn Sie die Frist versäumen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung.
Bei LichtBlick können Sie Ihren Vertrag allerdings grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, da generell Verträge ohne Mindestlaufzeit angeboten werden.
Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022, welche sich aufgrund einer versäumten Kündigungsfrist automatisch verlängern, können Sie jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.
Wie kann man bei LichtBlick kündigen?
Grundsätzlich muss die Kündigung bei Lichtblick in Textform erfolgen, d. h. schriftlich. Sie müssen deswegen aber nicht zwangsweise per Brief kündigen. Neben der Möglichkeit, die Kündigung per Post vorzunehmen, können Sie bei LichtBlick auch per E-Mail oder Fax kündigen. Eine weitere, besonders einfache Möglichkeit ist die Kündigung über das Online-Kündigungsformular auf der Webseite von LichtBlick. Alternativ finden Sie hier Kontaktinformationen von LichtBlick, wenn Sie z. B. per Mail kündigen möchten.
Inhalt des Kündigungsschreibens an LichtBlick
Falls Sie Ihre Kündigung an LichtBlick selbst erstellen, ist es wichtig, dass Sie auf die Vollständigkeit achten und alle erforderlichen Informationen darin aufführen. Eine unvollständige Kündigung kann der Anbieter ablehnen und im Ernstfall werden Sie ein weiteres Jahr vertraglich gebunden.
Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens:
- Kunden- und Vertragsnummer bei LichtBlick
- Zählernummer
- Anschrift (bei Umzug: neue und alte Adresse)
- Ggf. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (insb. bei Preiserhöhungen)
- Voraussichtliches Vertragsende (wenn möglich konkretes Datum)
- Kündigungsbestätigung und Vertragsende (Datum) anfordern
Kostenlose Vorlagen für die LichtBlick Kündigung
Das Kündigungsschreiben bei LichtBlick müssen Sie nicht selbst formulieren. Nachfolgend finden Sie für jeden Kündigungsgrund für Ihrem Strom- oder Gastarif ein Muster. Downloaden Sie sich die Vorlage kostenlos und ergänzen Sie diese mit Ihren Vertragsdaten.
Kündigungsvorlagen zum kostenlosen Download:
LichtBlick Kündigung Stromanbieter allgemein
LichtBlick Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
LichtBlick Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
LichtBlick Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
LichtBlick Kündigung Gasanbieter allgemein
LichtBlick Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
LichtBlick Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
LichtBlick Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
LichtBlick kündigen wegen Preisanpassungen
LichtBlick passt seine Preise in regelmäßigen Abständen an. Ob es sich dabei um eine Preiserhöhung oder -senkung handelt, ist nicht von Bedeutung: Verbraucher haben in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, durch das sie nicht mehr an Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden sind. Genauere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema LichtBlick Preiserhöhung.
Wenn LichtBlick eine Preisanpassung vornehmen möchte, muss diese mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden der neuen Preise dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Das Sonderkündigungsrecht kann der Verbraucher bis einen Tag vor Wirksamkeit der Anpassung geltend machen.
Allerdings raten wir dazu, das Sonderkündigungsrecht zeitig in Anspruch zu nehmen, da ein Wechsel immer mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden ist.
Achtung: Wenn Sofort- oder Neukundenbonus entfallen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn faktisch die Tarifpreise ansteigen. Das Recht gilt nur bei einer aktiven Preisanpassung von LichtBlick.
LichtBlick wegen Preiserhöhung kündigen und wechseln
Oft rentiert es sich Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich), da Neukunden auf dem Energiemarkt meist hohe Boni erhalten, wodurch die Gesamtkosten stark sinken. Sollten Sie einen besseren Tarif für sich gefunden haben, ist es Zeit bei LichtBlick zu kündigen. Dabei ist es wichtig, im Fall eines Sonderkündigungsrechts auf dieses in der Kündigung aufmerksam zu machen.
Tipp: Ein Sonderkündigungsrecht kann der Kunde nur selbst geltend machen. Der neue Anbieter kann somit nicht die Kündigung bei LichtBlick übernehmen. Nachdem Sie LichtBlick gekündigt haben, sollten Sie den neuen Versorger darüber informieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei einem Anbieterwechsel, indem wir Ihren Vertrag überprüfen und neben der Kündigung auch den Wechsel organisieren.
LichtBlick kündigen wegen Umzug
Wenn der Kunde seinen Wohnort wechselt, stellt sich oft die Frage, ob der Strom- oder Gasvertrag gekündigt werden kann. Bei einem Umzug können Sie Ihren Vertrag bei LichtBlick kündigen.
Kündigungsgründe bei einem Umzug:
- Sie ziehen zu jemanden, der für diese Lieferstelle bereits einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hat.
- Die neue Wohnadresse liegt außerhalb des Belieferungsbereichs von LichtBlick.
- Der neue Tarif wäre deutlich teurer als Ihr bisheriger.
Wenn Sie wegen Umzug bei LichtBlick kündigen wollen, müssen Sie eine Frist von 2 Wochen einhalten. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugsdatum beendet werden.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, von LichtBlick weiterhin beliefert zu werden. Hierfür lassen Sie sich einfach ein Angebot von LichtBlick machen, zu welchen Konditionen Sie am neuen Wohnort beliefert werden können.
LichtBlick wegen Umzug kündigen und Anbieterwechsel organisieren
Aufgrund der Neukunden- oder Sofortboni erhalten Verbraucher meist bessere Angebote auf dem Energiemarkt. Deshalb lohnt sich eine Anbieterwechsel in den meisten Fällen. Daher sollten Sie mindestens 2 Wochen im Voraus abklären, zu welchen Konditionen Sie im neuen Heim beliefert werden können. Alternativ kündigen Sie Ihren Vertrag fristgerecht bei LichtBlick.
Erforderliche Inhalte einer Kündigung wegen Umzug:
- Alte und neue Anschrift
- Zählernummer
- Aktueller Zählerstand
- Datum des Aus- und Einzugs
Für eine korrekte Abschlussrechnung benötigt LichtBlick diese Daten. Sollten Sie keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch für die Schlussrechnung geschätzt.
Auch Ihr neuer Anbieter benötigt diese Informationen für die kommenden Rechnungen. Ein Belieferungsbeginn pünktlich zum Einzugsdatum ist der Idealfall.
LichtBlick kündigen: So klappt der Wechsel beim Umzug
Wenn der Wechsel zu einem neuen Anbieter beim Umzug nicht reibungslos funktioniert, springt der Grundversorger Ihrer Region zwischenzeitlich ein. Dadurch sind Sie immer sicher mit Strom und Gas versorgt. Dieser Fall tritt dann ein, wenn Sie Ihren Vertrag bei LichtBlick fristgerecht gekündigt haben, der neue Versorger die Belieferung aber nicht zum Einzugsdatum beginnen kann.
Im Vergleich sind die Tarife beim Grundversorger teurer als die der anderen Anbieter, daher ist es ratsam, den Wechsel zeitig vorzubereiten. Am besten lassen Sie sich zur Sicherheit den Lieferbeginn vom neuen Versorger schriftlich bestätigen.
LichtBlick wegen Anbieterwechsel kündigen
Ein weiterer möglicher Kündigungsgrund bei LichtBlick ist ein geplanter Anbieterwechsel. Ein Anbieterwechsel kann z. B. von Vorteil sein, wenn ein besseres Angebot verfügbar ist (z. B. durch Neukunden- oder Sofortbonus).
Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie jedoch die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei LichtBlick berücksichtigen. Diese können Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der letzten Rechnung nachlesen. Eine vorzeitige Kündigung können Sie bei LichtBlick mit einem Sonderkündigungsrecht vornehmen, dieses haben Sie u. a. bei Preis- oder Vertragsanpassungen oder bei Umzügen.
Hinweis: Einen Anbieterwechsel kann man bereits mehrere Monate im Voraus beauftragen. Selbstverständlich müssen Sie die restliche Vertragslaufzeit einhalten, allerdings verpassen Sie dadurch nicht die Kündigungsfrist. Im Idealfall können Sie sich bei diesem Vorgehen günstige Preise sichern, da die Strom- und Gaspreise mit fortschreitender Zeit ansteigen.
LichtBlick wegen Todesfall kündigen
Wenn ein Strom- oder Gasvertrag bei LichtBlick von einem inzwischen verstorbenen Angehörigen abgeschlossen wurde, können Sie als Hinterbliebener den Vertrag mithilfe eines Sonderkündigungsrechts vorzeitig beenden.
Diese Inhalte sind bei einer Kündigung im Sterbefall erforderlich:
- Weisen Sie im Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall
- LichtBlick benötigt die Sterbeurkunde in Kopie.
- Durch eine möglichst frühzeitige Kündigung vermeiden Sie weitere Energiekosten. LichtBlick muss keine Vorgaben einhalten, wie lange nach dem Sterbedatum das Sonderkündigungsrecht angenommen werden muss.
- Übermitteln Sie LichtBlick den Zählerstand bei Wohnungsabgabe und das Datum der Wohnungsabgabe für die Schlussrechnung.
- Nennen Sie LichtBlick einen neuen Ansprechpartner und dessen Adresse für die Zusendung der Abschlussrechnung.
LichtBlick-Bonus trotz Kündigung?
Bei einer Vertragskündigung stellt sich die Frage, ob der Bonus von LichtBlick trotzdem ausgezahlt wird. Da die Boni meist sehr hoch sind, wirkt sich die Nichtauszahlung massiv auf den Gesamtpreis des Strom- oder Gastarifs aus.
Wichtig: Der Kündigungszeitpunkt ist nicht ausschlaggebend für die Auszahlung des Bonus, es kommt nur auf die Belieferungsdauer an.
Zu welchen Bedingungen Ihr Bonus ausgezahlt wird, können Sie jederzeit in Ihren Vertragsunterlagen nachsehen.
Eine vorzeitige Einreichung der Kündigung innerhalb der 12 Monate Vertragslaufzeit verhindert die Bonuszahlung allerdings nicht, solange die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird.
Energiekosten sparen und LichtBlick kündigen
Wenn Sie von LichtBlick zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, übernehmen wir gern für Sie die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags und wechseln zum neuen Anbieter.
Einen passenden Strom- oder Gastarif finden Sie schnell und einfach über unsere Tarifempfehlung.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.
Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!