E WIE EINFACH kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage
Eine Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags bei E WIE EINFACH geht ganz einfach, wenn Sie ein paar Punkte beachten. Wir erklären Ihnen, welche das genau sind und wie Sie am besten vorgehen, um bei E WIE EINFACH zu kündigen. In manchen Fällen können Sie sogar mit einem Sonderkündigungsrecht den Vertrag bei E WIE EINFACH vorzeitig beenden. Zudem stellen wir Ihnen Vorlagen für eine Kündigung bei E WIE EINFACH kostenlos zur Verfügung.
Kündigungsgründe bei E WIE EINFACH
Eine Kündigung bei E WIE EINFACH kann unterschiedliche Auslöser haben:
- Preisanpassungen: Durch regelmäßige Preisanpassungen kann der Tarif bei E WIE EINFACH teuer werden. Wie Sie aufgrund von Preiserhöhungen bei E WIE EINFACH kündigen, erfahren Sie hier.
- Umzug: Sobald ein Umzug bevorsteht, stellt sich die Frage, was mit dem Strom- oder Gasvertrag bei E WIE EINFACH passiert. Alles Wichtige dazu finden sie unter „E WIE EINFACH Kündigung wegen Umzug“.
- Anbieterwechsel: Wie die E WIE EINFACH-Kündigung bei einem Anbieterwechsel funktioniert, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
- Todesfall: Verstirbt ein Angehöriger, der Vertragskunde bei E WIE EINFACH war, können Sie den Vertrag kündigen. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
Wann kann man E WIE EINFACH kündigen?
Wie schnell Sie Ihren Vertrag bei E WIE EINFACH kündigen können, hängt von Ihrer Situation ab:
- Bei Preis- bzw. Vertragsänderungen, Umzug oder Tod des Vertragspartners können Sie mithilfe des Sonderkündigungsrechts Ihren Vertrag vorzeitig beenden. Weitere Informationen erhalten Sie in den entsprechenden Abschnitten.
- Normalerweise (wenn o. g. Fälle nicht eintreten) müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist einhalten.
Den Zeitraum für die Gültigkeit eines Vertrages nennt man Vertragslaufzeit. In dieser Zeit müssen beide Vertragsparteien die im Vertrag beschriebenen Leistungen erbringen. Die Leistungen sind die Energiebelieferung durch E WIE EINFACH und die Abschlagszahlung durch den Kunden.
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie viele Wochen oder Monate vor dem Vertragsende die Kündigung bei E WIE EINFACH eingereicht werden muss.
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei E WIE EINFACH sind abhängig vom jeweiligen Tarif. Sie können diese Ihren Vertragsunterlagen, den AGB oder Ihrer letzten Rechnung entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten.
Neuregelung für Verträge ab 01.03.2022:
- Die Kündigungsfrist darf sich auf maximal 4 Wochen zum Vertragsende belaufen.
- Einen sich automatisch verlängerten Vertrag – aufgrund einer versäumten Kündigungsfrist – können Sie jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist kündigen.
Wie kann man bei E WIE EINFACH kündigen?
Laut den AGB muss die Kündigung bei E WIE EINFACH in Textform erfolgen, d. h. schriftlich.
Sie können auf folgende Arten bei E WIE EINFACH kündigen:
- Online-Kündigungsformular von E WIE EINFACH
- Brief
- Fax
Besonders schnell und einfach können Sie über das Online-Kündigungsformular bei E WIE EINFACH kündigen. Alternativ finden Sie hier weitere E WIE EINFACH-Kontaktmöglichkeiten.
Wichtige Inhalte im E WIE EINFACH Kündigungsschreiben
Falls Sie sich dazu entschließen, bei E WIE EINFACH per Mail, Brief oder Fax zu kündigen und Ihr Kündigungsschreiben selbst zu verfassen, sollte dieses unbedingt vollständig sein. Anbieter können eine fehler- oder lückenhafte Kündigung ablehnen.
Welche Punkte müssen in das Kündigungsschreiben?
- Vertragsdaten bei E WIE EINFACH
- Ihre Zählernummer
- Ihre Adresse (bei Umzug: Angabe der alten und neuen Adresse)
- Nennung eines bestehenden Sonderkündigungsrechts (v. a. bei Preisanpassungen)
- Vertragsende (falls möglich, Angabe eines konkreten Datums)
- Bitte um Bestätigung von Kündigung und Vertragsende
Kostenlose E WIE EINFACH Kündigungsvorlagen
Wenn Sie Ihre Kündigung für E WIE EINFACH nicht selbst schreiben möchten, können Sie unsere kostenlosen Kündigungsvorlagen downloaden. Schicken Sie dann einfach das ausgefüllte Formular an E WIE EINFACH.
E WIE EINFACH Kündigung Stromanbieter allgemein
E WIE EINFACH Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
E WIE EINFACH Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
E WIE EINFACH Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall
E WIE EINFACH Kündigung Gasanbieter allgemein
E WIE EINFACH Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
E WIE EINFACH Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
E WIE EINFACH Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall
E WIE EINFACH kündigen wegen Preiserhöhung
Bei E WIE EINFACH – sowie bei allen anderen Energieversorgern – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preise erhöht oder gesenkt werden oder andere einseitige Vertragsanpassungen vorgenommen werden. Selbst bei einer Erhöhung aufgrund von staatlichen Umlagen (z. B. Offshore-Umlage) können Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
Eine Preisanpassung muss Ihnen von E WIE EINFACH mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Das Sonderkündigungsrecht können sie bis zum Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung geltend machen.
Allerdings raten wir dazu, die Kündigung frühzeitig vorzunehmen, da ein Anbieterwechsel immer etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Vorsicht: Der Wegfall des Sofort- oder Neukundenbonus verteuert zwar rein faktisch Ihren Tarif, verhilft Ihnen aber nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses haben Sie nur bei einer aktiven Preisanpassung durch E WIE EINFACH.
Preiserhöhung: E WIE EINFACH kündigen und Anbieter wechseln
Es empfiehlt sich bei jeder Preisanpassung die Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich), denn meistens lohnt sich ein Anbieterwechsel. Sobald Sie sich für einen anderen Energieversorger entschieden haben, müssen Sie bei E WIE EINFACH kündigen. Dabei sollten Sie unbedingt auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Hinweis: Die Kündigung mit einem Sonderkündigungsrecht können nur Sie selbst vornehmen. Der neue Versorger kann die Kündigung in diesem Fall nicht übernehmen. Informieren Sie Ihren neuen Anbieter über die erfolgreiche Kündigung bei E WIE EINFACH.
Gerne finden wir den besten Tarif für Sie und unterstützen Sie bei der Kündigung sowie dem Wechsel zum neuen Anbieter.
E WIE EINFACH kündigen wegen Umzug
Viele Verbraucher sind sich unsicher, ob sie den Vertrag bei E WIE EINFACH wegen eines Umzugs kündigen können. Bei E WIE EINFACH haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder diesen mit an den neuen Wohnort zu nehmen.
Gründe für eine Kündigung können sein:
- Sie ziehen zu einer anderen Person, welche für die Lieferstelle bereits einen Strom- bzw. Gasvertrag abgeschlossen hat.
- Ihre neue Adresse liegt nicht im Liefergebiet von E WIE EINFACH.
- Am neuen Wohnort müssten Sie mehr für den E WIE EINFACH-Tarif bezahlen.
Um den Vertrag zu kündigen, müssen sie eine Frist von 2 Wochen einhalten. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugsdatum beendet werden.
Wenn Sie gerne Ihren Energievertrag bei E WIE EINFACH behalten möchten, wenden sie sich an den Anbieter, um herauszufinden, ob und zu welchen Preisen eine Belieferung weiterhin möglich ist.
E WIE EINFACH kündigen und Anbieterwechsel organisieren
Als Neukunde bekommen Sie auf dem Energiemarkt bessere Konditionen. Daher lohnt es sich meistens einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Klären Sie deshalb mindestens 2 Wochen im Voraus ab, zu welchen Preisen eine Belieferung durch E WIE EINFACH am neuen Wohnort möglich ist oder kündigen Sie Ihren Vertrag fristgerecht.
In einer Kündigung wegen Umzug sollten folgende Inhalte genannt werden:
- Alte und neue Wohnanschrift
- Alte Zählernummer
- Aktuellen Zählerstand
- Datum des Aus- und Einzugs
E WIE EINFACH benötigt diese Angaben für die Erstellung einer Abschlussrechnung und um diese an Ihre neue Adresse senden zu können. Sollten Sie E WIE EINFACH keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Ihr neuer Anbieter braucht diese Daten ebenfalls für spätere Rechnungen. Im Idealfall beginnt die Versorgung pünktlich zum Einzugsdatum.
E WIE EINFACH kündigen: Keine Versorgungsunterbrechung trotz Umzug
In Deutschland laufen Sie nicht Gefahr, plötzlich ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der Grundversorger Ihrer Region übernimmt zwischenzeitlich die Versorgung. Die Grundversorgung wird relevant, wenn Ihr Vertrag bei E WIE EINFACH gekündigt ist und der neue Anbieter nicht zum Einzugsdatum mit der Belieferung starten kann.
Der Haken an der Grundversorgung ist allerdings, dass die Tarife sehr teuer sind. Lassen Sie sich am besten das Datum des Lieferbeginns von Ihrem neuen Anbieter schriftlich bestätigen. So reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit, zwischenzeitlich auf die Grundversorgung angewiesen zu sein.
E WIE EINFACH kündigen wegen Anbieterwechsel
Es kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen, E WIE EINFACH zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, z. B. aus den folgenden:
- Besseres Angebot (z. B. Erhalt von Neukunden- oder Sofortbonus)
- Versorgung durch einen reinen Ökoanbieter
Wenn Sie E WIE EINFACH kündigen möchten, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, müssen Sie Ihre Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist einhalten. Alle Fristen und Laufzeiten können Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder Ihrer letzten Abrechnung nachlesen. Eine vorzeitige Vertragskündigung können Sie bei E WIE EINFACH mithilfe eines Sonderkündigungsrechts, bei Preis- oder Vertragsanpassungen und Umzügen, vornehmen.
Tipp: Ein Anbieterwechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus beauftragt werden, auch wenn die restliche Vertragslaufzeit noch eingehalten werden muss. Indem Sie den Wechsel frühzeitig vornehmen, müssen Sie nicht mehr an die Kündigungsfrist denken. Im Idealfall sichern Sie sich zudem günstige Preise, da die Strom- und Gaspreise mit fortscheitender Zeit tendenziell ansteigen.
E WIE EINFACH kündigen wegen Todesfall
Wenn eine Person stirbt, auf die ein Strom- oder Gasvertrag bei E WIE EINFACH läuft, können die Hinterbliebenen den Vertrag mithilfe eines Sonderkündigungsrechts vorzeitig beenden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Weisen Sie im Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall
- Die Sterbeurkunde muss in Kopie an E WIE EINFACH gesendet werden.
- Durch eine möglichst frühzeitige Kündigung vermeiden Sie weitere Energiekosten. Es ist nicht vorgeschrieben, wie lange nach dem Sterbedatum E WIE EINFACH eine Sonderkündigung akzeptieren muss.
- E WIE EINFACH benötigt den Zählerstand bei Wohnungsabgabe und das Datum der Wohnungsabgabe für die Erstellung einer Abschlussrechnung.
- Nennen Sie E WIE EINFACH einen neuen Ansprechpartner und eine Adresse, damit die Schlussrechnung versendet werden kann.
E WIE EINFACH-Bonus bei Kündigung?
Oft ist unklar, was mit der Bonuszahlung von E WIE EINFACH passiert, wenn der Vertrag gekündigt wird. Verfällt automatisch der Anspruch auf den Bonus? Meistens ist der Bonus so hoch, dass der Entfall einen großen Unterschied bei den Gesamtkosten machen würde.
Wichtig: Entscheidend für die Auszahlung des Bonus ist nicht der Kündigungszeitpunkt, sondern die Belieferungsdauer. Der Bonus wird zum Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt, wenn der Neukunde ununterbrochen 12 Monate von E WIE EINFACH Strom oder Gas bezogen hat.
Ein Grund für die Nichtzahlung des Bonus ist die vorzeitige Beendigung des Vertrags (Sonderkündigungsrecht), also bei einem Todesfall, einem Umzug oder einer Preisanpassung.
Die Auszahlung des Bonus wird nicht durch die Einreichung der Kündigung innerhalb der 12 Monate Vertragslaufzeit gefährdet, solange die Mindestvertragslaufzeit nicht unterbrochen oder beendet wird.
E WIE EINFACH kündigen und Energiekosten sparen
Durch eine Kündigung des bisherigen Anbieters und einen Wechsel lassen sich in vielen Fällen hunderte Euro pro Jahr sparen. Neukunden erhalten normalerweise deutlich günstigere Angebote auf dem Strom- und Gasmarkt.
cheapenergy24 findet den besten Strom- oder Gastarif für Ihre Bedürfnisse. Zudem übernehmen wir die Kündigung bei E WIE EINFACH und wechseln zum neuen Anbieter.
Über unseren Tarifrechner finden Sie ganz einfach den tagesaktuell besten Strom- oder Gastarif bei einem neuen Anbieter, kostenlos und unverbindlich. Anschließend können Sie direkt unseren Wechselservice nutzen.
Strom- und Gasanbieterwechsel mit cheapenergy24
Mit unserem Rundum-Sorglos-Service sparen Sie bis zu 900 Euro pro Jahr, indem wir für Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wir optimieren jährlich Ihre Tarife und übernehmen die gesamte Vertragsorganisation – von der Rechnungsprüfung bis zum Wechsel.
Einmal pro Jahr erhalten Sie von uns eine Tarifempfehlung, die Sie nur noch bestätigen müssen – alles andere übernehmen wir kompetent und zuverlässig. Mit unserem Wechselassistenten für Strom und Gas sparen Sie ohne Aufwand Geld und wertvolle Zeit!