Lexikon: Wechselprozess
Wie funktioniert der Wechselprozess bei Strom bzw. Gas?
Jeder Verbraucher in Deutschland hat seit 1998 das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Seit 2006 gilt dies auch für den Gasanbieter. Hier erfahren Sie, wie der Anbieterwechsel abläuft.
Wechselprozess zwischen neuem und altem Versorger
Seitdem die Bundesnetzagentur im Jahr 2011 neue Regeln zur Vereinfachung des Wechselprozesses und zum Schutz der Verbraucher erließ, läuft ein Anbieterwechsel im Normalfall reibungslos und ohne Komplikationen ab. Seit dieser Neuerung darf der Wechselprozess nicht länger als drei Wochen beanspruchen.
Ein Anbieterwechsel zahlt sich für die meisten Verbraucher aus: Oft liegt die Ersparnis bei mehreren hundert Euro. Um den besten Tarif zu finden, empfiehlt sich ein Stromtarifvergleich. Anschließend ist es Zeit für den Wechsel: Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Stromanbieter wechseln bzw. Gasanbieter wechseln.
Dabei gibt es für den Verbraucher mehrere Möglichkeiten, einen Wechsel einzuleiten. Auf diesen gehen wir in den folgenden Abschnitten ein.
Die Eigenkündigung des Verbrauchers
Unter Berücksichtigung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des aktuellen Tarifs, kann der Verbraucher selber bei seinem Versorger kündigen. Nach der erfolgten Kündigungsbestätigung kann man sich bei einem neuen Versorger seiner Wahl mit dem gewünschten Starttermin anmelden.
Der alte Versorger ist dabei verpflichtet, dem Netzbetreiber die Kündigung des Versorgers mitzuteilen. Der neue Versorger stellt daraufhin eine Anfrage beim jeweiligen Netzbetreiber und nach erfolgter Zusage erhält der Verbraucher eine Vertragsbestätigung bei seinem neuen Versorger.
Hinweis: Um den Wechselprozess zu vereinfachen, sollte der Verbraucher zum Wechseltermin seinen aktuellen Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Bei Nichtmitteilung darf der Versorger den Verbrauch schätzen, was zu unliebsamen Überraschungen in der Abschlussrechnung führen kann.
Die Kündigung durch den neuen Versorger
Normalerweise kümmert sich der neue Anbieter um die Kündigung beim bisherigen Versorger (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht). Der Verbraucher muss dafür seinem neuen Versorger die relevanten Daten für einen reibungslosen Wechsel zur Verfügung stellen (u. a. Tariflaufzeit, Kündigungsfrist, etc.).