Lexikon: Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
In einem Energieausweis wird der energetische Zustand eines Gebäudes bewertet. Ein solcher Ausweis beinhaltet allgemeine Angaben zum jeweiligen Gebäude und Angaben zur Beheizung des Gebäudes (z.B. Erdgas oder Erdöl). Weiter sind Daten zum Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes aufzulisten. Ob Bedarf oder Verbrauch angegeben wird, hängt davon ab, welche Art Energieausweis für ein Gebäude erstellt wird.
Was steht in einem Energieausweis?
Es können Bedarfsausweise oder Verbrauchsausweise erstellt werden. In der Regel ist ein solcher Energieausweis 10 Jahre lang gültig ab Ausstellungsdatum. Ein Energieausweis ist laut Energieeinsparverordnung (EnEv) verpflichtend, wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder wenn ein Haus oder eine Wohnung neu verkauft oder vermietet werden soll. Nur Baudenkmäler und kleine Gebäude mit maximal 50 qm Nutzfläche sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ein Energieausweis umfasst in der Regel 5 Seiten. Neben den Energiekennwerten (Verbrauch oder Bedarf) sind auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung und Verbesserung der Energiewerte angegeben. In neuen Ausweisen wird zusätzlich eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H hinzugefügt.
Seite 1: Allgemeine Angaben zum Gebäude
Die erste Seite informiert über Adresse und Baujahr, die Anlagentechnik, wie auch die Anzahl der Wohnungen des Gebäudes. Energieausweise, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, beinhalten auf der ersten Seite Angaben über die Nutzung von erneuerbaren Energien und das Lüftungskonzept. Auch, welches Berechnungsverfahren angewendet wird, also ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, wird auf der ersten Seite vermerkt.
Seite 2: Kennwerte für Energiebedarf
Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, so wird hier der errechnete Energiebedarf des Gebäudes pro Jahr angegeben. Die Seite 3 bleibt in diesem Fall unausgefüllt. Seit Mai 2014 wird hier auch je nach Energiebedarf die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse abgebildet.
Seite 3: Kennwerte für Energieverbrauch
Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, so wird hier der errechnete Energiebedarf des Gebäudes pro Jahr angegeben. Die Seite 3 bleibt in diesem Fall unausgefüllt.
Seite 4: Verbesserung der energetischen Eigenschaften
Auf dieser Seite werden kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen vermerkt und vorgeschlagen. Wenn es keine Empfehlungen gibt, muss dies ebenso auf der vierten Seite vermerkt werden. Wichtig: Der Eigentümer des Gebäudes ist nicht verpflichtet, diese Verbesserungsvorschläge in die Tat umzusetzen!
Seite 5: Erläuterungen
Die letzte Seite des Energieausweises erlaubt weitere Anmerkungen zu den Angaben im Ausweis, wie auch zum Berechnungsverfahren.
Wer erstellt und wer benötigt einen Energieausweis?
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind nur Bachelor- oder Masterabsolventen, sowie Berufsstände mit Ausbildungsschwerpunkt in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, befugt. Der Eigentümer eines Gebäudes lässt also den Energieausweis beim dafür befugten Personenkreis erstellen. Als Eigentümer ist er verpflichtet, bei Verkauf oder Neuvermietung den jeweiligen Interessenten den Energieausweis vorzuzeigen und bei einem Kauf- oder Mietvertragsabschluss mit Nutzerwechsel ein Exemplar oder eine Kopie an Käufer oder Mieter zu übergeben. Kosten für die Erstellung eines Energieausweises können dabei nicht auf die Mieter umgelegt werden.