Lexikon: Ablesung
Was ist eine Ablesung?
Bei einer Ablesung wird ein bestimmter Messwert festgestellt. Im Zusammenhang mit Strom und Gas spricht man daher entweder von der Stromzähler-, Gaszähler- oder Heizungsablesung. Sie erfolgt in der Regel jährlich und ist nötig um den Jahresverbrauch an Strom, Gas oder Heizenergie in Rechnung stellen zu können.
Was ist die Heizungsablesung?
Die Feststellung des Heizenergieverbrauchs in einer Wohnung wird häufig von Servicefirmen übernommen. Damit die Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer den Verbrauch individuell für jede Wohneinheit abrechnen kann, werden diese Firmen beauftragt.
Dass der Ableser dann eine Wohnung betreten muss, ist nur bei Geräten notwendig, die keine Funktechnologie integriert haben. Inzwischen gibt es auch Funktechnologien, die nicht nur von einem zentralen Punkt im Haus, z. B. im Treppenhaus, sondern auch aus der Ferne eine Ablesung der Verbrauchsdaten ermöglichen. Ist aber eine lokale Ablesung wie bei alten Messinstrumenten mit Verdunstungsröhrchen erforderlich, müssen die Servicefirmen den Ablesetermin mindestens 10 bis 14 Tage zuvor ankündigen. Das geschieht häufig über einen Aushang im Haus.
Wie funktioniert die Ablesung von Strom- oder Gaszählern?
Verbraucher, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, bekommen davon meistens nichts mit, weil die Jahresablesung vom Netzbetreiber vor Ort organisiert wird. Ein Mitarbeiter kommt also ins Haus, wird vom Hausmeister in den Raum geführt, wo die Zähler angebracht sind und notiert die Messdaten aller Strom- oder Gaszähler. Ist man Hauseigentümer, muss man dem Ableser den Zugang zum jeweiligen Zähler natürlich selbst gewähren.
Es kann auch sein, dass Strom- oder Gasanbieter den Verbraucher dazu auffordern, den Zählerstand selbst abzulesen. Oft kommt das bei Onlinetarifen vor. Der Zählerstand kann dann meistens online oder per Post an den Versorger übermittelt werden. Dieser vergleicht die Werte mit dem Verbrauch vergangener Jahre, um bei einer großen Abweichung trotzdem eine Ablesung durch eine Servicefirma in Auftrag zu geben.
Was passiert, wenn ich beim Ablesetermin nicht zu Hause bin?
Auf vielen Aushängen zur Ankündigung eines Ablesetermins steht, dass bei einem neuen Termin der Mieter die Kosten samt Anfahrt für den Ableser zu tragen hat. Aber das stimmt so nicht: Wer rechtzeitig mitteilt, dass er z.B. wegen Krankheit oder Urlaub den Termin nicht wahrnehmen kann, muss auch für einen weiteren Termin nicht zahlen.
Auch ein Hinterlegen des Schlüssels bei einem Nachbarn darf nicht verlangt werden, wenn man den Termin im Voraus absagt. Die beauftragte Servicefirma muss akzeptieren, wenn der Verbraucher seinen Wohnungsschlüssel nicht vergeben möchte. Ein neuer Ablesetermin muss dann mindestens 14 Tage später als der ursprüngliche Termin liegen.
Nur wenn der Mieter Ablesetermine ohne Ankündigung versäumt und nicht wahrnimmt, kann ein weiterer Termin in Rechnung gestellt werden. Berufstätigen ist übrigens zuzumuten, dass sie einen Ablesetermin auch untertags, während der üblichen Arbeitszeiten, wahrnehmen können.
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