Faktencheck und Tipps
innogy Preiserhöhung: So entgehen Sie teureren Preisen
Der Anbieter innogy SE hat regelmäßig seine Preise angepasst, dies den Kunden aber nicht immer transparent mitgeteilt. Im Folgenden gehen wir eine innogy-Preiserhöhung Schritt für Schritt durch und erklären, worauf Sie achten sollten, welche Rechte Sie haben und was in diesem Fall zu tun ist.
Kurzüberblick zur innogy-Preiserhöhung
Alles Wichtige zur Preiserhöhung von innogy auf einen Blick:
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innogy ist seit Oktober 2020 E.ON. Hier finden Sie Informationen zu E.ON Preiserhöhungen und eine Bewertung zu E.ON.
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innogy hat regelmäßig die Preise angehoben.
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Preiserhöhungen sind für Kunden oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich.
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Kunden konnten bei Preiserhöhungen durch innogy vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
- Durch einen Stromanbieterwechsel lassen sich jedes Jahr hunderte Euro sparen.
innogy Preiserhöhung erkennen
Erhöht ein Stromanbieter seine Preise, so ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Dazu gehören u. a. folgende:
- Kunden müssen mindestens 6 Wochen im Voraus über eine geplante Preiserhöhung informiert werden.
- Die Information muss schriftlich erfolgen.
- Kunden müssen im gleichen Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
- Falls es sich um den örtlichen Grundversorger handelt: Preissteigerungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden (meist in der Zeitung).
Ein solches Informationsschreiben sollte Kunden im Idealfall schon in der Überschrift oder in den ersten Sätzen verraten, dass eine Preiserhöhung geplant ist. In der Realität sehen solche Mitteilungen des Stromversorgers jedoch oft anders aus.
Versteckte Preiserhöhungen durch innogy
innogy hielt sich zwar an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings versteckte sich die Nachricht zu einer Preiserhöhung oft in einem seitenlangen Brief. So wurde die Preisänderung beispielsweise immer wieder unter dem Vorwand einer neuen Preisgarantie getarnt. Die langen Textpassagen beinhalteten auf den ersten Blick lediglich die Entwicklungen der Stromkosten und andere Analysen zum Strompreis. Kunden war somit nicht direkt ersichtlich, dass sie eigentlich eine Preiserhöhung erwartet.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei Schreiben des Stromanbieters beispielsweise auf Formulierungen wie „Aufgrund der Vertragsänderung steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu“ zu achten. Stromversorger sind gesetzlich zu solchen Klauseln verpflichtet, wenn Änderungen an den Vertragsbedingungen durchgeführt werden sollen. Eine Preiserhöhung können Sie so meist sicher entlarven.
Rechte bei einer innogy-Preiserhöhung
Bei einer Preiserhöhung durch innogy (und auch bei einer Senkung) hatten Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Sie konnten dadurch bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen und mussten die eigentliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nicht berücksichtigen.
Ein örtlicher Grundversorgungstarif von innogy ließ sich jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen. Der Vertrag konnte also bereits beendet werden, bevor die erhöhten Preise in Kraft traten.
Gilt das Sonderkündigungsrecht, wenn die Preisgarantie entfällt?
Viele Stromanbieter bieten ihren Kunden eine Preisgarantie an. Werden allerdings die staatlichen Umlagen und Abgaben erhöht, ist diese oft hinfällig. Eine solche Einschränkung der Preisgarantie lässt den Trugschluss zu, dass Kunden einer Preiserhöhung aus steuerlichen Gründen nicht widersprechen können. Die individuelle Preisgarantie des Stromanbieters beeinflusst das Sonderkündigungsrecht allerdings nicht.
In der Vergangenheit haben Stromanbieter zwar immer wieder versucht, durch diese Klausel ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen abzuwenden. Damit sind sie allerdings vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das liegt daran, dass der Stromanbieter bei einer Preiserhöhung – aus welchen Gründen sie auch vorgenommen wurde – einseitig entscheidet, die Vertragsbedingungen zu ändern.
Durch das Gesetz haben Kunden in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Er kann die Änderung entweder annehmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Der innogy-Preiserhöhung entgehen: Kündigung und Anbieterwechsel
Es ist nicht sinnvoll, Preiserhöhungen zu akzeptieren. Stattdessen lohnt sich ein Wechsel des Anbieters enorm, denn Treue zahlt sich auf dem Strommarkt nicht aus: Bestandskunden zahlen die teuersten Preise und sind immer wieder Preissteigerungen ausgeliefert. Demgegenüber können Neukunden von rabattierten Tarifen und Bonuszahlungen (z. B. Neukundenbonus) profitieren.
Außerdem sind die Preise in der Grundversorgung meist die höchsten. Dadurch zahlt ein Großteil der deutschen Verbraucher hunderte Euro jährlich zu viel, während sie bei freien Anbietern viel Geld sparen könnten.
Haben Sie rechtzeitig die Mitteilung über eine Preiserhöhung erhalten und sich zu einem Wechsel entschlossen? Dann sollten Sie möglichst bald reagieren und kündigen. Je länger Sie warten, desto höher wird die Gefahr, dass der neue Stromanbieter nicht rechtzeitig die Belieferung starten kann. In diesem Fall werden Sie kurzzeitig durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers zwischenversorgt. Diese ist zwar teuer, sichert allerdings zu jeder Zeit die Stromversorgung.
Tipp: Leiten Sie den Wechsel des Stromtarifs mindestens 4 Wochen im Voraus in die Wege.
Der neue Versorger kann die Sonderkündigung bei einer Preisänderung übrigens nicht übernehmen. In einem solchen Fall muss der Kunde selbst die Kündigung aussprechen. Die Kündigung muss per Post, Fax oder E-Mail erfolgen – je nachdem, ob vom Stromanbieter die Text- oder Schriftform gefordert wird.
Für alle ab dem 01.10.2016 abgeschlossenen Verträge ist Kündigen nach einer Gesetzesänderung inzwischen einfacher. Ein unterschriebener Brief ist somit nicht mehr nötig, die sogenannte Textform (z. B. Mail) reicht aus.
Wir finden den besten Anbieter für Sie
Sie würden aufgrund der teureren Preise gerne zu einem günstigeren Stromversorger wechseln, aber der Aufwand ist Ihnen zu groß? Kein Problem: Wir finden gerne den besten und günstigsten Anbieter für Sie. Anschließend kümmern wir uns um alle erforderlichen Tätigkeiten, z. B. Wechselprozess, Vertragsverwaltung, Einhaltung der Kündigungsfristen, Kontakt zum Anbieter u. v. m.
Bei unserer Tarifauswahl achten wir auf eine Preisgarantie. Dadurch sind Sie während der gesamten Laufzeit vor Preiserhöhungen wie bei innogy bzw. inzwischen E.ON geschützt. Jedes Jahr senden wir Ihnen rechtzeitig eine neue Tarifempfehlung. So profitieren Sie immer vom besten Tarif mit günstigen Preisen und ggf. Bonuszahlungen für Neukunden.
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