RheinEnergie kündigen – inkl. kostenloser Kündigungsvorlage

Wie Sie den Strom- oder Gasvertrag beim Versorger RheinEnergie kündigen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Zudem erfahren Sie, wie Sie eine Sonderkündigung bei Preiserhöhungen, einem Umzug oder einem Todesfall durchführen. Außerdem finden Sie für jeden Kündigungsgrund eine Vorlage zum kostenlosen Download.

Wann kann man bei RheinEnergie kündigen?

Sie möchten Ihren Vertrag bei RheinEnergie kündigen? Dann fragen Sie sich wahrscheinlich auch, wie schnell dies möglich ist. Dabei spielt Ihre Situation eine wichtige Rolle.

FALL 1:

Sie können mithilfe eines Sonderkündigungsrechts in folgenden Fällen vorzeitig kündigen:

  • Preiserhöhungen: Alles Wichtige erfahren Sie unter „RheinEnergie kündigen wegen Preiserhöhungen“.
  • Umzug: Bei einem Umzug können Sie mit einem Sonderkündigungsrecht den Vertrag bei RheinEnergie vorzeitig beenden. Lesen Sie dazu hier weiter.
  • Todesfall: Ein Angehöriger ist gestorben und hat einen Strom- oder Gasvertrag bei RheinEnergie? Wie Sie diesen kündigen können, erfahren Sie hier.

FALL 2:

Wenn keine der o. g. Situationen eintritt, müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten – also bei einem regulären Anbieterwechsel. Weitere Informationen finden Sie unter in diesem Abschnitt.

Laufzeiten und Kündigungsfristen bei RheinEnergie

Wie lange der Vertrag zwischen Ihnen und RheinEnergie gültig ist, hängt von der Vertragslaufzeit ab. In dieser Zeit sind beide Vertragsparteien verpflichtet, gewisse Leistungen zu erbringen. Während dieser Laufzeit beliefert RheinEnergie Sie mit Strom bzw. Gas und Sie müssen zuverlässig Ihre Abschlagszahlungen leisten.

Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Zeitspanne, die besagt, wie lange die Kündigung vor Vertragsende bei RheinEnergie eingereicht werden muss.

Vertragsmodelle und Kündigungsfristen bei RheinEnergie:

  • Verträge der Grundversorgung mit Mindestlaufzeit 4 Wochen – Kündigungsfrist 2 Wochen
  • Verträge mit einer Mindestlaufzeit bis zu 24 Monaten – Kündigungsfrist 4 Wochen

Sollten Sie jedoch die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag mit RheinEnergie automatisch um die Erstvertragslaufzeit.

Für Verträge mit Abschluss ab 01.03.2022 existiert eine Sonderregelung. Sollte sich Ihr Vertrag automatisch verlängern, können Sie diesen jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Wie kann man bei RheinEnergie kündigen?

Eine Kündigung muss bei RheinEnergie in Textform eingereicht werden, das bedeutet per Brief, Fax oder E-Mail (s. Kontaktinformationen). Auch eine Kündigung über das Online-Kündigungsformular von RheinEnergie ist möglich.

Inhalt des Kündigungsschreibens bei RheinEnergie

Ein vollständiges Kündigungsschreiben ist enorm wichtig, da der Versorger eine lückenhafte Kündigung ablehnen kann und Sie dadurch evtl. weiterhin vertraglich an RheinEnergie gebunden werden können.

Die wichtigsten Punkte eines Kündigungsschreibens an RheinEnergie sind:

  • Kunden- bzw. Vertragsnummer bei RheinEnergie
  • Zählernummer
  • Adresse (bei Umzug alte und neue Adresse)
  • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (v. a. bei Preisanpassungen)
  • Datum des Vertragsendes (falls möglich Angabe eines konkreten Datums)
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung inkl. Datum des Vertragsendes

Kostenlose RheinEnergie Kündigungsvorlagen

Damit Ihr Kündigungsschreiben für RheinEnergie vollständig ist, haben wir Ihnen für jeden Kündigungsgrund eine Vorlage zum kostenlosen Download erstellt. Sie müssen die passende Vorlage lediglich mit Ihren Vertragsdaten von RheinEnergie vervollständigen.

Die Kündigungsvorlagen für RheinEnergie können Sie hier kostenlos downloaden:

RheinEnergie Kündigung Stromanbieter allgemein
RheinEnergie Kündigung Stromanbieter wegen Preiserhöhung
RheinEnergie Kündigung Stromanbieter wegen Umzug
RheinEnergie Kündigung Stromanbieter wegen Sterbefall

RheinEnergie Kündigung Gasanbieter allgemein
RheinEnergie Kündigung Gasanbieter wegen Preiserhöhung
RheinEnergie Kündigung Gasanbieter wegen Umzug
RheinEnergie Kündigung Gasanbieter wegen Sterbefall

RheinEnergie kündigen wegen Preiserhöhungen

Alle Energieanbieter – so auch RheinEnergie – passen ihre Preise für Strom und Gas regelmäßig an. Hierbei ist es irrelevant, ob durch die Anpassung die Preise steigen oder sinken. Sie haben in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Selbst bei einer Preiserhöhung durch staatliche Umlagen (z. B. Offshore-Umlage, KWK-Umlage usw.) können Sie außerordentlich kündigen.

Hier finden Sie Informationen dazu, wann und wie Sie von einer RheinEnergie Preiserhöhung erfahren.

Die Sonderkündigung können Sie bis zum Tag, bevor die neuen Preise gelten, bei RheinEnergie in Anspruch nehmen.

Wir raten immer dazu, die Kündigung so früh wie möglich vorzunehmen. Der Sinn dahinter ist, dass ein Anbieterwechsel immer eine gewisse Zeit beansprucht und Ihr Vertrag optimalerweise zum gewünschten Belieferungstermin beginnt.

Merke: Sollte Ihr Vertrag einen Neukundenbonus beinhalten, entfällt Ihr Anspruch auf diesen mit der vorzeitigen Beendigung des Vertrags. Allerdings sparen Sie sich meist mehr mit einem Anbieterwechsel, als auf den Bonus zu bestehen und dadurch die Preiserhöhung akzeptieren zu müssen. Es lohnt sich, die Kosten durchzurechnen.

Preiserhöhung: RheinEnergie kündigen und Anbieter wechseln

Grundsätzlich empfehlen wir bei einer Preiserhöhung, die aktuellen Tarifangebote zu vergleichen (s. Stromtarifvergleich bzw. Gastarifvergleich). Oft kann man sich als Neukunde aufgrund der Bonusangebote mit einem Anbieterwechsel viel Geld sparen.

Sobald Sie sich gegen die neuen Preise bei RheinEnergie entschieden haben, sollten Sie baldmöglichst kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung den Vertrag bei RheinEnergie kündigen, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Tipp: Eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht können nur Sie als Kunde vornehmen. Der neue Anbieter kann kein Sonderkündigungsrecht stellvertretend für Sie ausüben. Nachdem Sie den Vertrag bei RheinEnergie gekündigt haben, sollten Sie darüber auch den neuen Versorger informieren.

Sie brauchen Hilfe bei der Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags und beim Wechsel zum neuen Anbieter? Gerne übernimmt cheapenergy24 diese Aufgaben für Sie.

RheinEnergie kündigen wegen Umzug

Wenn Sie umziehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Strom- bzw. Gasvertrag bei RheinEnergie für die alte Wohnadresse zu kündigen.

Mit der Einhaltung einer 2-wöchigen Frist können Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden. Das bedeutet, dass der Umzug mindestens 2 Wochen vor dem Auszugsdatum RheinEnergie gemeldet werden muss und Sie damit Ihre Kündigung für den Strom- oder Gastarif einreichen. Der Vertrag kann jedoch frühestens zum Auszugsdatum beendet werden.

RheinEnergie kündigen & Anbieterwechsel bei Umzug organisieren

In den meisten Fällen rentiert sich ein Strom- und Gaswechsel bei Umzügen, weswegen ein Tarifvergleich ratsam ist. Klären Sie am besten mindestens 2 Wochen im Voraus, zu welchen Konditionen Sie von anderen Anbietern beliefert werden können. RheinEnergie hat in der Regel recht hohe Preise, weswegen Sie bei einem Tarifvergleich evtl. ein günstigeres Angebot finden.

Sobald Sie fündig geworden sind, müssen Sie Ihren Vertrag bei RheinEnergie kündigen. Folgende Inhalte sind bei einer Kündigung wichtig:

  • Vertrags- oder Kundennummer bei RheinEnergie
  • Alte und neue Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstand zum aktuellen Zeitpunkt
  • Auszugs- und Einzugsdatum der neuen und alten Wohnung

Diese Angaben sind erforderlich für RheinEnergie, um nach Ihrem Auszug eine Abschlussrechnung erstellen zu können. Teilen Sie RheinEnergie keinen Zählerstand mit, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Neben RheinEnergie benötigt auch Ihr künftiger Versorger die Daten für spätere Rechnungsstellungen. Natürlich ist eine Belieferung durch den neuen Strom- bzw. Gasanbieter pünktlich zum Einzugsdatum wünschenswert. Hierfür sollten Sie sich frühzeitig um den Anbieterwechsel kümmern, damit eine nahtlose Versorgung auch im neuen Heim gewährleistet werden kann.

RheinEnergie kündigen: Versorgung gesichert

Der Anbieterwechsel klappt nicht rechtzeitig zum Einzugsdatum ins neue Zuhause? Das stellt zum Glück kein großes Problem dar. Dank des Grundversorgers Ihrer Region werden Sie mit Strom oder Gas zwischenversorgt, bis der Wunschanbieter mit der Belieferung beginnen kann (Ersatzversorgung).

Sollte nicht RheinEnergie Ihr örtlicher Grundversorger sein, greift die Ersatzversorgung durch einen anderen Versorger.

An sich ist das eine bequeme Lösung, aber der Ersatzversorgungstarif ist im Vergleich zu den restlichen Angeboten auf dem Energiemarkt verhältnismäßig teuer. Deshalb raten wir zu einer rechtzeitigen Einleitung des Wechsels, damit die Belieferung zum gewünschten Datum starten kann. Sie sollten sich das Datum des Belieferungsbeginns immer schriftlich bestätigen lassen.

RheinEnergie kündigen wegen Anbieterwechsel

Um einen Anbieterwechsel vorzunehmen, ist die Kündigung bei RheinEnergie unerlässlich. Der Wunsch zu wechseln kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, z. B.:

  • Billigeres Angebot (z. B. Neukunden- oder Sofortbonus)
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice
  • Wechsel zu einem reinen Ökoanbieter

Bei einem Wechsel müssen Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags bei RheinEnergie beachten. In den Vertragsunterlagen oder auf der letzten Abrechnung können Sie Laufzeiten und Fristen nachlesen. Sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, müssen Sie natürlich nicht die ursprünglichen Fristen bei RheinEnergie einhalten.

Hinweis: Ein Anbieterwechsel kann bereits mehrere Monate im Voraus beauftragt werden. Zwar müssen die Fristen gewahrt werden, allerdings verpassen Sie dadurch auf keinen Fall die Kündigungsfrist. Wenn Sie sich bereits früh um einen Wechsel kümmern, funktioniert die nahtlose Versorgung im Regelfall und im Idealfall können Sie sich dadurch sogar günstige Preise sichern, die bei einem späteren Vertragsabschluss nicht mehr verfügbar wären.

RheinEnergie kündigen bei Todesfall

Sollte ein kürzlich Verstorbener einen Strom- oder Gasvertrag bei RheinEnergie haben, können Sie als Hinterbliebener diesen mit Hilfe eines Sonderkündigungsrechts vorzeitig beenden.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Im Kündigungsschreiben müssen Sie auf das Sonderkündigungsrecht im Sterbefall hinweisen.
  • RheinEnergie benötigt eine Kopie der Sterbeurkunde.
  • Mit einer möglichst frühzeitigen Kündigung können Sie weitere Energiekosten verhindern. RheinEnergie steht es jedoch frei, wie lange die Kündigung im Sterbefall rückwirkend angenommen wird.
  • Mit der Übermittlung des Zählerstands bei Wohnungsabgabe und des Datums der Wohnungsabgabe kann RheinEnergie eine Schlussrechnung erstellen.
  • Zudem sollten Sie RheinEnergie einen neuen Ansprechpartner und eine Adresse mitteilen, damit die Schlussrechnung an den richtigen Adressaten geht.

FAQ: Häufige Fragen zur RheinEnergie kündigen

Nachfolgend werden die häufigsten Fragen zum Thema RheinEnergie kündigen von unseren Energie-Experten beantwortet.

Bei RheinEnergie haben Sie sehr flexible Kündigungsfristen. Je nach Ihrem Tarif beträgt die Kündigungsfrist zwischen 2 und 4 Wochen. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen oder der letzten Abrechnung entnehmen. Ihre Kündigung können Sie schriftlich an RheinEnergie per Brief oder E-Mail senden.

Ihren Vertrag können Sie bei RheinEnergie aus verschiedenen Gründen kündigen. Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie die geltende Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist einhalten. Bei einem Monatsvertrag beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Bei einer längeren Laufzeit muss eine Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten werden. Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht bei RheinEnergie aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug oder einem Todesfall haben, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden.

RheinEnergie kündigen und Energiekosten sparen: So geht‘s

Wir übernehmen gerne für Sie die Kündigung bei RheinEnergie, den Tarifvergleich und den Wechsel zu einem neuen Anbieter.

Welcher Tarif aktuell der beste für Ihre Anforderungen ist, finden Sie ganz einfach über unseren Tarifrechner heraus. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich ein passendes Angebot an.

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