Lexikon: Erdgassteuer
Was ist die Erdgassteuer?
Die Erdgassteuer bezeichnet die Verbrauchsteuer auf Erd- und Flüssiggas und zielt darauf ab, die Nutzung umweltschädlicher Energieträger zu verringern und energieeffiziente Technologien zu fördern. Sie wurde 1989 als Teil des Mineralölsteuergesetzes eingeführt und ist seit 2006 in das Energiesteuergesetz eingegliedert. Unter das Energiesteuergesetz fällt neben der Besteuerung von Energieprodukten fossiler Herkunft auch die Förderung neuerer Energieerzeugnisse, wie beispielsweise Biodiesel.
Regelung der Erdgassteuer
Bei der Erdgassteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchssteuer, die Steuerlast tragen also ausschließlich die Verbraucher. Die Steuer wird allerdings nicht direkt von den Verbrauchern eingefordert, sondern von den Gasanbietern auf den Gaspreis aufgeschlagen und von diesen dann auch beglichen. Dabei wird sowohl der Erdgasverbrauch von Heizanlagen als auch von Kraftfahrzeugen besteuert.
Es gibt keine steuerlichen Unterschiede zwischen Erd- und Flüssiggas, allerdings wird bei der Verwendungsart des Gases steuerlich differenziert. Wird das Gas als Treibstoff für Kraftfahrzeuge genutzt, beträgt die Erdgassteuer 13,90 Euro pro Megawattstunde (bis zum 31.12.2018). Ab dem Jahr 2019 werden die Abgaben pro Megawattstunde auf 31,80 Euro angehoben. Wird das Gas als Heizstoff genutzt, fallen die Steuerabgaben deutlich geringer aus. Verbraucher müssen dann nur 5,50 Euro pro verbrauchter Megawattstunde mehr zahlen. Ermäßigte Sätze sind unter bestimmten Bedingungen (§ 2 II EnergieStG) möglich.
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